Wenn man von den Eltern rausgeschmissen wird hat man dann Anspruch auf Hartz-IV (u25)?

11 Antworten

Kommt auf den individuellen Umstand an.

Wie alt bist du denn, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium bzw.bist du auf der ernsthaften Suche nach einer Erstausbildung oder Studium ?

Einen Antrag kann man ab der Vollendung des 15 Lebensjahres stellen, würdest du z.B. schon eine Erstausbildung abgeschlossen haben und deine Eltern setzen dich vor die Tür, dann muss es bei Bedürftigkeit auch Leistungen vom Jobcenter geben, solange du im Regelfall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Würdest du z.B. auf der Suche nach einer Erstausbildung sein, dann käme ggf.vorrangig Unterhalt von den Eltern in Betracht, vorausgesetzt das sie auch leistungsfähig sind.

Dann würde das Jobcenter ggf.in Vorleistung gehen und versuchen diese dann von den Eltern wie einfordern.

Shatter909 
Fragesteller
 21.01.2020, 11:08

Und wenn die Person nicht auf der Suche nach einer Erstausbildung ist? Weil so wie ich das jetzt verstanden habe müssten die Eltern für die Person dann keinen Unterhalt zahlen

0
isomatte  21.01.2020, 11:24
@Shatter909

Wenn du dich beim Jobcenter als Arbeit und nicht Ausbildung suchend meldest, dann besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt von den Eltern, weder nach dem BGB - noch nach dem SGB - ll.

Voraussetzung ist, dass du min.18 Jahre alt bist, denn sonst würde weiterhin Unterhaltspflicht der Eltern bestehen, sollten sie leistungsfähig sein.

1

Du kannst jedenfalls den Antrag stellen. Das entbindet deine Eltern natürlich NICHT von ihrer Unterhaltspflicht.

Und eine Wohnung musst du dir schon selbst suchen. Das leistet das JC nicht.

wilees  21.01.2020, 11:09

Eltern sind nicht zwingend zum Kindesunterhalt verpflichtet, wenn z.B. ein Zusammenleben mit diesem nicht mehr möglich ist und dieses sich z.B. einer Ausbildung verweigert.

1
DerHans  21.01.2020, 13:29
@wilees

80 % von den hier anfragenden "Jugendlichen" kommen mit ihren Eltern nicht "zurecht". Das ist fü das JC noch lange kein Grund, allen eine Wohnung zu finanzieren.

0
wilees  21.01.2020, 13:43
@DerHans

Darum geht es aber bei dieser Frage nicht .... sondern darum was wäre, wenn die Eltern Junior an die frische Luft setzen. Und irgendwann haben halt auch die gutmütigsten Eltern die Faxen dicke.

1
DerHans  21.01.2020, 13:45
@wilees

Das ist genau meine Meinung. Trotzdem bekommt nicht jeder, der das behauptet, dann eine Wohnung. Die muss er sich sowieso selbst suchen.

0

Wenn du Hilfsbedürftig bist und deine Eltern keinen Unterhalt zahlen müssen dann ja. Deine Eltern müssen nur Unterhalt zahlen wenn du was machst oder dich um eine Ausbildung bemühst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

man wird wohl Probleme kriegen, und erstmal klagen müssen entweder gegen Eltern dass sie dich aufnehmen oder beweisen dass das Verhältnis so zerüttet ist dass eine aufnahme unmöglich ist

Shatter909 
Fragesteller
 21.01.2020, 11:02

Die Eltern müssen einen ab 18 nicht wieder aufnehmen

0
iqKleinerDrache  21.01.2020, 11:04

dann aber deine Unterkunft zahlen … das tun sie aber wohl dann kaum, also läufts auf das hinaus was ich sagte

wieder reinklagen oder Sozialamt bestätigt das zerüttete Verhältnis und gibt dann Unterstützung wie ab 25 --

1
Shatter909 
Fragesteller
 21.01.2020, 11:05
@iqKleinerDrache

Ich klage dann lieber eher gegen das Jobcenter das sie einen den Antrag bewilligen

0
sassenach4u  21.01.2020, 11:41

Nein, müssen sie nicht. Ab Volljährigkeit ist jeder für sich selbst verantwortlich. Der FS könnte etwas sensationelles tun : ARBEITEN!

2

Im Prinzip ja, denn Eltern kann es nicht aufgezwungen werden mit ihrem Kind in einem Haushalt zu leben, wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist.

Aber im Falle X wird Dir dann das JC "Beine machen" - erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Shatter909 
Fragesteller
 21.01.2020, 10:59

Aber einen Anspruch hätte man also?

0
DerHans  21.01.2020, 13:46
@Shatter909

Einen "Anspruch" hat im Grunde jeder. Aber das JC ist keine Wohnungsvermittlung

0