U25 ALGll trotz Wohnsitz bei Eltern?

5 Antworten

Theoretisch schon, wenn deine Eltern euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen oder Vermögen decken könnten.

Da du als unter 25 jähriges Kind noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gehörst, wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, bestünde also ggf.nur bei Bedürftigkeit der ganzen Familie Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung.

Bis du 25 Jahre alt bist, gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und erhältst kein eigenes Hartz-IV-Geld. Nur wenn du dein eigenes Geld verdienst und davon leben kannst, fällst du aus der BG heraus, auch wenn du noch keine 25 bist.

Nein, bis 25 Jahre sind deine Eltern "unterhaltspflichtig" wenn du noch keine Ausbildung oder ein Studium (eher nicht in dem Alter) abgeschlossen hast. Und dem Unterhalt kommen sie vollkommen nach in dem sie dich mietfrei wohnen lassen

sassenach4u  14.05.2020, 19:44

Wenn nicht in Schul- oder Berufsausbildung sind die Eltern mit Erreichen der Volljährigkeit NICHT mehr unterhaltspflichtig.

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isomatte  14.05.2020, 22:12
@sassenach4u

Da musst du dann aber auch beachten das es nach dem SGB - ll anders als nach dem BGB - aussieht, dein Kommentar gilt für das BGB - beim SGB - ll sieht es dann unter 25 schon wieder anders aus, so zumindest sehen es die Jobcenter.

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Vor 2 Tagen hast du was von Gehalt und Lohnfortzahlung geschrieben...