Hartz 4 zwischen Abi und Studienbeginn?

4 Antworten

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Wer finanziert jetzt Dein Lebensstandard? Du hast doch jetzt auch kein Einkommen. Es kommt darauf an, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst, oder ob Du eine eigene Wohnung hast. Dann ist das Einkommen der Eltern gefragt, da Du unter 25 Jahre bist. Du kannst es auf jeden Fall versuchen. Hole Dir wenigstens 4 Wochen vorher die Anträge, fülle alles aus und gebe es so schnell wie möglich wieder ab. Beachten mußt Du nichts besonderes. Beim Amt die sagen Dir dann schon, was alles in Deinem Fall benötigt wird.

Buften 
Fragesteller
 01.12.2010, 19:46

ich bekomme im moment elternunabhängiges nicht rückzahlungspflichtiges bafög da ich im schönen niedersachsen das abitur auf dem zweiten bildungsweg mache.

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ob du anspruch auf hartz4 hast,hängt vom einkommen deiner eltern ab. da du unter 25 bist bildest du nämlich eine bg mit ihnen und in einer bg bekommt nicht nur einer hartz4, sondern wenn, dann alle. es wird der gesammtbedarf aller mitglieder (regelsätze und kosten der unterkunft und heizung) berechnet und das einkommen abzüglich freibeträge (100 euro grundfreibetrag, 100-800 euro 20%, 800-1200/1500 euro 10%) angerechnet. könnte ihr euren gesammtbedarf mit dem anrechenfähigen einkommen nicht decken, bekommt ihr aufstockende leistungen von der arge oder wohngeld (wenn dieses zur bedarfsdeckung ausreichend ist).

ivonne82  01.12.2010, 20:36

bei hartz4 wird natürlich auch das vermögen von dir und deinen eltern berücksichtigt. liegt das über dem freibetrag, muss der übersteigende teil erst aufgebraucht werden, bevor es leistungen von der arge gibt.

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Wie wär's mit Arbeiten in der Zwischenzeit???

Mit ALG II wird's zu keine großen Sprünge machen können. Und der ganze Antragswust ist's echt nicht wert für die kurze Zeit.

Buften 
Fragesteller
 01.12.2010, 19:35

das man arbeiten kann ist mir durchaus klar. das war aber nicht meine frage, ich möchte nur wissen ob ich einen anspruch hab oder nicht.

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francis1505  01.12.2010, 19:39
@Buften

Kann gut sein, dass du diesen nicht hast, weil du ja vorhast zu studieren und es sich somit nur um eine Übergangszeit handelt.

Aber den Antrag kannst du immer stellen und mehr als abgelehnt werden kann er ja nicht.

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Du kannst dann selbstverständlich auch einen Job ausüben, erst wenn du keinen findest, bekommst du Unterstützung (wenn du bedürftig bist)