Studieren in NRW mit Fachhochschulreife - Wartesemester?
Hallo zusammen,
wie genau werden die Wartesemester in NRW bei Erwerb der Fachhochschulreife gezählt?
Ich habe im Juli 2011 den schulischen Teil der FHR erworben, anschließend eine 2,5-jährige Ausbildung gemacht und arbeite nun noch bis Ende August 2014. Stimmt es, dass die Wartesemester in meinem Fall erst nach Abschluss der Berufsausbildung (also erst ab dem Datum meiner mündlichen Abschlussprüfung im Januar 2014) gezählt werden, da ich erst ab da die komplette Fachhochschulreife erworben habe? Das wäre nämlich krass. Dann hätte ich entweder schon 6, oder nur 1 Wartesemester bis zum Studienbeginn Oktober 2014.
Es wäre irgendwie unfair, dass bei den Leuten, die lediglich ein Halbjahrespraktikum im Anschluss an den schulischen Teil absolviert haben, schon nach diesem halben Jahr die Wartesemester gezählt werden, und die Leute, die sogar eine komplette Ausbildung absolviert haben, werden dafür auch noch "bestraft" ?! :/
Vielleicht könnt ihr mir das so erklären, dass es auch nachvollziehbar ist.
Danke!
2 Antworten
Da sprichst Du in der Tat ein sehr heikles Thema an. Es ist in NRW nämlich so, dass bereits eine 12monatige Teilnahme an einer Berufsausbildung als berufspraktischer Teil der FHR anerkannt wird. Es kann aber doch wohl nicht sein, dass Leute die ihre Ausbildung einfach nach 12 Monaten abbrechen am Ende bessergestellt werden als jene, die Ihre Ausbildung erfolgreich zu Ende bringen. Eigentlich hättest Du ja schon 3 Wartesemester. Im Zweifel an das Schulministerium wenden !
Ich finde dieses Praktikumsunwesen bei der FHR ist ohnehin reformbedürftig. Ich wäre für eine einjährige Höhere Berufsfachschule als schulischen Teil der FHR, der gleichzeitig, bei entsprechenden Fächerbelegung und Leistungen, als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt. Als berufspraktischer Teil sollte dann aber ausschliesslich eine anerkannte Berufsausbildung gelten.
Für eine erlolgreich beendete Einführungsphase am Gymnasium (Versetzung in Q1) in NRW gilt diese Regelung übrigens bereits ! Dies ist aber wohl weitgehend unbekannt.
Das stimmt, das kann ehrlich nicht sein ... Ich find's genau so unpassend festgelegt, wie du. Deiner Idee für eine neue Reform würde ich übrigens voll zustimmen. (Nur so und nicht anders!)
Habe gerade auf der Seite des Schulministeriums recherchiert & ein passendes Merkblatt dazu gefunden:
Dort steht u.A.:
Das Abgangszeugnis, auf dem der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt ist, gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein einjähriges Praktikum in allen Bundesländern als Nachweis der Fachhochschulreife.
Die Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen beginnt erst mit Erwerb der vollen Fachhochschulreife, also sowohl nach Beendigung schulischen als auch des praktischen Teils der Fachhochschulreife.
Einem einjährigen Praktikum ist die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt.
Also muss ich wohl leider das Datum meiner mündlichen Abschlussprüfung bei der Bewerbung eintragen. Und der letzte Satz sagt genau das aus, was für uns alle nicht nachvollziehbar scheint. Tja ... so ist das wohl hier in NRW! :/
Aber danke für den Tipp mit der Internetseite, jetzt hab' ich es wenigstens schwarz auf weiß.
Erst wenn Du die vollständige Fachhochschulreife erworben hast, läuft die Wartezeit. Es gibt dazu allerdings Ausnahmen: Für eine abgeschlossenen Berufsausbildung vor (!) Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung werden in aller Regel Wartesemester angerechnet. Informier Dich am besten bei einer Zentralen Studienberatung einer Fachhochschule in NRW.
Okay, danke :)
Habe jetzt auch eine passende Aussage des Schulministeriums dazu gefunden. (siehe oben) Ist zwar wirklich irgendwo unfair, aber da kann man wohl nichts machen.