Studieren in NRW mit Fachhochschulreife - Wartesemester?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da sprichst Du in der Tat ein sehr heikles Thema an. Es ist in NRW nämlich so, dass bereits eine 12monatige Teilnahme an einer Berufsausbildung als berufspraktischer Teil der FHR anerkannt wird. Es kann aber doch wohl nicht sein, dass Leute die ihre Ausbildung einfach nach 12 Monaten abbrechen am Ende bessergestellt werden als jene, die Ihre Ausbildung erfolgreich zu Ende bringen. Eigentlich hättest Du ja schon 3 Wartesemester. Im Zweifel an das Schulministerium wenden !

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw/das-praktikum-zum-erwerb-der-fachhochschulreife-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-schuelerinnen-und-schueler/904

Ich finde dieses Praktikumsunwesen bei der FHR ist ohnehin reformbedürftig. Ich wäre für eine einjährige Höhere Berufsfachschule als schulischen Teil der FHR, der gleichzeitig, bei entsprechenden Fächerbelegung und Leistungen, als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt. Als berufspraktischer Teil sollte dann aber ausschliesslich eine anerkannte Berufsausbildung gelten.

Für eine erlolgreich beendete Einführungsphase am Gymnasium (Versetzung in Q1) in NRW gilt diese Regelung übrigens bereits ! Dies ist aber wohl weitgehend unbekannt.

Cheruu 
Fragesteller
 03.07.2014, 08:01

Das stimmt, das kann ehrlich nicht sein ... Ich find's genau so unpassend festgelegt, wie du. Deiner Idee für eine neue Reform würde ich übrigens voll zustimmen. (Nur so und nicht anders!)

Habe gerade auf der Seite des Schulministeriums recherchiert & ein passendes Merkblatt dazu gefunden:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/WBK/Kontext/Merkblatt_zum_Erwerb_der_Fachhochschulreife_Kollegs.pdf

Dort steht u.A.:

Das Abgangszeugnis, auf dem der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt ist, gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein einjähriges Praktikum in allen Bundesländern als Nachweis der Fachhochschulreife.

Die Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen beginnt erst mit Erwerb der vollen Fachhochschulreife, also sowohl nach Beendigung schulischen als auch des praktischen Teils der Fachhochschulreife.

Einem einjährigen Praktikum ist die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt.

Also muss ich wohl leider das Datum meiner mündlichen Abschlussprüfung bei der Bewerbung eintragen. Und der letzte Satz sagt genau das aus, was für uns alle nicht nachvollziehbar scheint. Tja ... so ist das wohl hier in NRW! :/

Aber danke für den Tipp mit der Internetseite, jetzt hab' ich es wenigstens schwarz auf weiß.

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Erst wenn Du die vollständige Fachhochschulreife erworben hast, läuft die Wartezeit. Es gibt dazu allerdings Ausnahmen: Für eine abgeschlossenen Berufsausbildung vor (!) Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung werden in aller Regel Wartesemester angerechnet. Informier Dich am besten bei einer Zentralen Studienberatung einer Fachhochschule in NRW.

Cheruu 
Fragesteller
 03.07.2014, 08:05

Okay, danke :)

Habe jetzt auch eine passende Aussage des Schulministeriums dazu gefunden. (siehe oben) Ist zwar wirklich irgendwo unfair, aber da kann man wohl nichts machen.

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