Hat ein erwachsener Hartz4-Empfänger Anspruch auf Kostenübernahme für neuen PC?

9 Antworten

Es gibt laut SGB II nur drei Standard-Leistungen vom Jobcenter - neben Beratung und Vermittlung:

  1. § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts  
  2. § 21 Mehrbedarfe  
  3. § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

In Nummer 1 ist ein "Ansparbetrag" von rund 50,- € pro Monat enthalten für die Anschaffung von größeren notwendigen Gütern wie Waschmaschine und Kühlschrank, Fernseher und PC.

Konnte man noch nicht lange genug ansparen, hilft das Jobcenter in manchem Fällen mit einem Darlehen auf künftige Ansparbeträge, siehe

SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen:

(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Dazu gibt es noch Leistungen für Bildung und Teilhabe. Einfach anklicken und dann Geld für einen Schul-PC oder für einen Sportverein beantragen.

Und wenn man einen PC benötigt, um eine Berufstätigkeit zu finden oder auszuüben, gibt es in bestimmten Fällen einen Zuschuss via SGB II § 16 Leistungen zur Eingliederung in Verbindung mit SGB III Kapitel 3. Dazu sollte man sein Anliegen aber schon genau schildern - auf Zuruf gibt es solche Leistungen nicht!

Gruß aus Berlin, Gerd

Das JobCenter bzw. die Arbeitsagentur bieten ja im Berufsinformationszentrum die Möglichkeit Bewerbungen zu schreiben. Du müsstest also BELEGEN, dass ein eigener PC notwendig ist, um dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Um 3 - 5 Bewerbungen wöchentlich zu schreiben, kannst du sicher auch mal den PC deiner Kinder benutzen.


Wors1y 
Fragesteller
 03.12.2021, 16:44

Der Leistungsempfänger lebt in einer WG, hat keine Kinder und nutzte statt Fernseher und Handy nur einen internetfähigen PC.

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Kinder werden nur dann "bezuschußt", wenn ein digitales Endgerät zum Lernen erforderlich ist und wenn die Bildungsstätte keines bereitstellt.

Solch ein Antrag kann im hier beschriebenen Fall formlos gestellt werden. Nach meiner persönlichen Einschätzung kann hier nur ein Darlehen gewährt werden.

Es kann aber auch ein einmaliger Sonderbedarf geltend gemacht werden und bei Ablehnung durch das Jobcenter muß man prüfen (lassen), ob bzw. inwieweit ein Widerspruch erfolgreich sein könnte.

Erwachsen erhalten kein Zuschuss für solche Endgeräte wie Kinder.

Was das Jobcenter/ Arbeitsamt jedoch beisteuert ist; Waschmaschine, und Kühlschrank soweit ich weiß.

Man bekommt für 50 bis 100€ schon brauchbare Gebrauchtgeräte, die für das Surfen im Internet und für die private Textverarbeitung dicke ausreichen. Also für 100€ würde ich persönlich dann keinen extra Antrag für einen PC stellen.

Da bekommt der Antragsteller vermutlich, wenn überhaupt, eh' nur ein Darlehen und dann fehlen jeden Monat 25€ oder so.