ALG1 + Hartz IV in einer Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Die erste Frage kann man so pauschal nicht beantworten, es wäre schon möglich das ihr dann durch den erneuten Zusammenzug gleich eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdet, käme ggf.darauf an ob das vorherige wohnen mit dem Freund noch nachvollzogen werden könnte.

Aber ihr hättet dann ja Zeit fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch gegen die Vermutung einer BG - einzulegen und notfalls kostenlos vor dem Sozialgericht zu klagen.

Würdet ihr eine BG - bilden, dann wäre sein ALG - 1 natürlich als Einkommen anzusehen und würde dann unter Berücksichtigung von ggf.30 € Versicherungspauschale und ggf.Absetzen von seinem evtl.zu zahlenden KFZ - Beitrag für die Haftpflicht zunächst auf seinen eigenen Bedarf angerechnet.

Eine Anrechnung auf deinen Bedarf würde erst dann erfolgen, wenn noch ein übersteigender Betrag von seinem anrechenbaren Einkommen übrig wäre, den er dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.

Solltet ihr keine BG - bilden, dann wäre sein ALG - 1 zunächst irrelevant, er müsste dann im Regelfall nur seinen Kopfanteil der Warmmiete selber zahlen, bei 2 Personen wären das dann 50 % von der gesamten Warmmiete.

Du würdest dann den derzeitigen Regelsatz für den Lebensunterhalt von 432 € + deinen Kopfanteil der Warmmiete bekommen.

Würdet ihr eine BG - bilden, dann wären es derzeit nur jeweils 389 € + jeweils 50 % Kopfanteil der Warmmiete.

Wenn er also 1100 € ALG - 1 bekommt, ihr gleich eine BG - bilden würdet, er kein KFZ - hat und angenommen die neue Warmmiete angemessene 500 € betragen würde, dann stünde jedem von euch zunächst 250 € Kopfanteil für die Warmmiete zu.

Es kämen dann zu den 250 € die 389 € Regelsatz für den Lebensunterhalt, der Bedarf würde dann min.bei jeweils 639 € liegen, zusammen also min.um die 1278 € an monatlichen Bedarf.

Da er dann min.diese 30 € Versicherungspauschale absetzen könnte, blieben max.um die 1070 € anrechenbares ALG - 1 übrig, du würdest dann nur noch um die 208 € an Aufstockung bekommen und dein KK - Beitrag würde weiter gezahlt.

Ihr müsstet dann also mit ca.1100 € ALG - 1 + diese ca.208 € Aufstockung alles bestreiten, also auch eure Warmmiete dann selber zahlen.

Bei ALG1 wird nichts verrechnet oder angerechnet bzw, abgezogen. Nach Ablauf der Bezugfrist ALG 1 kann ALG2 beantragt werden, ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft. Die Höhe von ALG2 liegt fest und richtet sich nicht nach der Höhe des ALG1.Na, ja, jeder bekommt Hartz4, ahtet auf die Wohnungsgröße. 1 Person 45 qm, jede weitere Person 15 qm.

RWinkler007 
Fragesteller
 25.01.2020, 23:32

Ich glaube, wir haben aneinander vorbeigeredet. So wie ich Sie verstand, besteht unsere BG erst, nachdem mein Freund nicht mehr ALG1, sondern Hartz bezieht. Was ist hierfür die Grundlage? Ich weiß, dass ALG1 fern von Abzügen ist, ich wollte wissen, ob mein Hartz IV reduziert wird, wenn ich mit meinem alg1 1100€ Freund zusammenziehe.

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