Darf man in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft Casinogewinne behalten?

4 Antworten

Selbstverständlich darf man sein Geld behalten - egal woher es kommt. Niemand nimmt dir das weg.

FpsMaster920 
Fragesteller
 08.09.2019, 15:16

Danke dir hatte so angst das die jetzt das auch abnehmen, zb ich geh ja auch arbeiten und da wird schon mein Ganzes geld weggehen ( bezahle alles) Glückspiel habe ich mal. ausprobiert

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Du darfst alles behalten. Eventuell wird erwartet dass du deine Eltern stärker unterstütztsehr viel wahrscheinlicher ist aber dass Du demnächst bei der Schuldnerberatung anklopfst, weil du alles verzockt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Wenn du in keiner Bedarfsgemeinschaft bist, dann wird da nichts angerechnet. Bist du teil einer solchen Gemeinschaft, muss der Gewinn gemeldet werden und davon behalten darfst du 100 € + 20 %. In diesem Fall 110 € bzw. die Bedarfsgemeinschaft.

FpsMaster920 
Fragesteller
 08.09.2019, 20:04

Ich bin zwar in einer Bedarfsgemeinschaft /aber ich bin nicht der bedürftige [Arbeit und co habe ich]

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Comp4ny  08.09.2019, 20:30
@FpsMaster920

Dann muss es dennoch gemeldet werden. Es ist Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Macht Ihr es nicht, kommt es ggf. zu Sanktionen des Inhabers der Gemeinschaft. Im Schlimmsten Fall sogar eine Anzeige wegen Sozialbetrug wegen zu viel erhaltener Leistung, auch wenn es "nur" 40 € sind, da versteht das JC keinen Spaß.

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FpsMaster920 
Fragesteller
 08.09.2019, 21:19
@Comp4ny

Jagut meine Kontoauszüge haben sie ja alle dann sehen die es ja

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isomatte  09.09.2019, 09:41

Ein Gewinn ist kein Erwerbseinkommen und nur darauf gelten die Freibeträge ( ab dem 15 Lebensjahr ) auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

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Lebst du denn mit deinem Vater alleine, was zahlt dieser für die Warmmiete, was für ein Brutto und Nettoeinkommen hast du, handelt es sich um eine Ausbildung ?

Unter 25 Jahren bist du au der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deines Vaters erst raus, wenn du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könntest.

Erst dann wäre es zumindest theoretisch egal was für Einkommen du erzielst und was du an Vermögen haben würdest, denn wenn dein Vater für dich derzeit noch Kindergeld bekommt, dann würde dieses durch dein Gewinn zumindest teilweise auf seinen Bedarf angerechnet, auch wenn dein Vater vom Jobcenter nichts mehr für dich an Leistungen bekommen würde.

Von deinem Gewinn oder Einkommen nimmt dir natürlich keiner etwas weg, würde aber dementsprechend auf deinen Bedarf angerechnet, solange du noch nicht aus der BG - raus wärst bzw.vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch etwas benötigen würdest.

FpsMaster920 
Fragesteller
 11.09.2019, 12:32

Also bin 18 Jahre, er bekommt kein Kindergeld und verdiene max 1200€ Netto und minimal 950€ (keine Ausbildung) Lebe nur bei ihm.

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isomatte  11.09.2019, 13:05
@FpsMaster920

Dann wirst du mit diesem Nettoeinkommen auch bei 950 € auf um die 1200 € Brutto kommen, denn danach berechnen sich die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Bei min.1200 € Brutto wären das max.300 € an Freibetrag, diese würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben das anrechenbare Einkommen.

Bei 1200 € Netto wären es um die 900 € und bei 950 € Netto um die 650 € an anrechenbarem Einkommen.

Mit den 900 € anrechenbaren Nettoeinkommen könntest du deinen Bedarf auf jeden Fall selber decken und hättest keinen Anspruch mehr, würdest dann auch aus der BG - deines Vaters raus sein,.

Hast du aber nur um die 650 € anrechenbares Nettoeinkommen, dann blieben nach Abzug deiner derzeit 339 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt noch um die 311 €, diese müssten deinen Kopfanteil der Warmmiete decken, dann würdest du auch da aus der BG - deines Vaters raus sein.

Wenn dein Vater also nicht mehr als um die 620 € an Warmmiete zahlt, dann würdest du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können und wärst auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - des Vaters raus.

Du müsstest dann auch keine Angaben und Nachweise erbringen, wenn du zusätzlich Einkommen erzielst.

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