Probejahr bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Durch das Probejahr der  Bedarfsgemeinschaft können Paare zwölf Monate unter einem Dach leben, ohne dass Ihnen das Einkommen des Partners auf den Regelsatz angerechnet wird.

Vom Prinzip her korrekt, aber...

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass zwei  Hartz- 4-Empfänger weiterhin den Regelsatz für Alleinstehende und nicht für Paare erhalten.

Korrekt.

heißt das meine freundin MUSS auch H4 haben um das probe jahr zu machen oder reicht es wenn ich h4 habe und sie normal arbeitet ?

Nein heißt es nicht.
Die Antwort hast du im Grunde schon selber geschrieben, es geht hier um das Anrechnen von Einkommen aus allen Quellen. Das Jobcenter will Geld sparen, dazu bedient es sich allerlei Tricks. Es ist erstmal egal ob du Arbeitest oder ALG II beziehst oder anders herum. Wenn ich es richtig lese, dann bekommst du ALG II. Das heißt du bist deine eigene BG und nach 12 Monaten wird sie in deine BG aufgenommen & du bekommst weniger Geld, weil deine Freundin dann für dich auch aufkommen muss.

Theoretisch. Nach 12 Monaten kann man immer noch sagen "nein wir haben keinen Wechselseitigen Willen", das muss man dann belegen.

Am besten liest du dich mal bitte hier durch:
https://www.gutefrage.net/frage/freundin-zusammenziehen-mit-hartz4#comment-280672709

Hier habe ich alle Antworten & Erklärungen gegeben wie man als Paar verfahren kann oder sollte inkl. ein paar Tipps. Lese auch die Kommentare die ich geschrieben habe.

Grossermann10 
Fragesteller
 28.01.2021, 11:08

Vielen Dank:)

0
Comp4ny  28.01.2021, 11:19
@Grossermann10

Ich sehe gerade.. du stellst die selbe Frage nochmal. Warum?
Alle wichtigen Infos hast du ja schon bekommen in dem Link den ich oben gepostet habe... ;)

1
Grossermann10 
Fragesteller
 28.01.2021, 11:27
@Comp4ny

JAAAAAA ich habe dann gesehen das JEMAND und du natürlich auch dann GENAU das geschrieben habe was ich noch mal wissen wollte alles cool man kann denn kack ja nicht löschen leider . ^^

1

Bei einer Bedarfsgemeinschaft (BG) werden Einkommen und Vermögen beider Partner (nach deren Bereinigung um Frei- und Absetzbeträge) zusammen gewertet und dem gemeinsamen Bedarf beider Partner gegenübergestellt. Was dann übrig bleibt, ist der Bedarf beider an ALG II, also der Auszahlbetrag der BG.

Bei Nicht-BGs wird dies alles bei jedem einzelnen Parter einzeln gemacht:

Partner 1: X Euro Bedarf, Y Euro Einkommen, Z Euro Vermögen Partner 1 = Auszahlbetrag ALG II für Parnter 1.

Partner 2: ebenso.

Gruß aus Berlin, Gerd