Hartz4 probejahr?
Hallo zusammen.... folgendes!
Ich bin damals mit meinem "Lebensgefährten " hierher gezogen. Anfangs des Jahres haben wir uns getrennt. Ich bin in der "gemeinsamen" Wohnung geblieben, jeder hat sein Ding gemacht....Ich habe slg2 beantragt, anteilige Miete und regelsatz bekommen.
Jetzt kristallisiert sich heraus, daß wir uns immer noch lieben, und eigentlich zusammen sein wollen.
Meine Frage... kann ich beim Amt das sogenannte probejahr beantragen? Oder werden wir als bedarfsgemeinschaft eingestuft. Er ist nicht alg2 Empfänger, er arbeitet.
Bitte nicht falsch verstehen, aber ich bin mir gerade sehr unsicher was ich tun soll, bzw kann.... ich möchte nicht gleich von anfang an, falls wir uns entscheiden wieder ein echtes Paar zu sein, ihm auf der Tasche liegen.
1 Antwort
Dieses "Probejahr", eigentlich Bedarfsgemeinschaft auf Probe, gilt für die ersten 12 Monate des Zusammenlebens. Danach nicht mehr.
Falls Ihr also bereits 12 Monate oder länger zusammengelebt habt, dürfte das "Probejahr" entfallen. Zumal es ja gezeigt hat, daß Eure Beziehung nicht dauerhaft funktionierte.
kann ich beim Amt das sogenannte probejahr beantragen?
Beantragen kannst Du es. Die Chancen auf Genehmigung sehe ich als sehr gering.
ich möchte nicht gleich von anfang an, ..., ihm auf der Tasche liegen.
Das ist leider irrelevant, und mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst Du es müssen.