Hartz4 probejahr?

1 Antwort

Dieses "Probejahr", eigentlich Bedarfsgemeinschaft auf Probe, gilt für die ersten 12 Monate des Zusammenlebens. Danach nicht mehr.

Falls Ihr also bereits 12 Monate oder länger zusammengelebt habt, dürfte das "Probejahr" entfallen. Zumal es ja gezeigt hat, daß Eure Beziehung nicht dauerhaft funktionierte.

kann ich beim Amt das sogenannte probejahr beantragen?

Beantragen kannst Du es. Die Chancen auf Genehmigung sehe ich als sehr gering.

ich möchte nicht gleich von anfang an, ..., ihm auf der Tasche liegen.

Das ist leider irrelevant, und mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst Du es müssen.