Bedarfsgemeinschaft hartz4 und ALG 1

3 Antworten

Wenn Ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet, so wird das ALG I des Partners natürlich mit angerechnet werden. Zudem reduziert sich der Bemessungssatz der Regelleistung für eine "eheähnliche Gemeinschaft" auf 85 % der RL einer alleinstehenden Person. Also grob gerechnet : RL x 2 x 0,85 + Miete ( incl Heizung und Nebenkosten ) - ALG I = verbleibende Aufstockung 

Könnt Ihr nicht arbeiten gehen? Wäre doch wohl die beste Lösung.

Natürlich wird sein ALG 1 bei Deinem ALG 2 angerechnet. Du zahst dann nur noch die halbe Miete, Dein Partner die andere Hälfte.

alle Einkünfte (auch Arbeitslosengeld 1) in der Bedarfgemeinschaft werden selbstverständlich auf die Mitglieder ber Bedarfsgemeinschaft verteilt ...