Wird Arbeitslosengeld 1 angerechnet auf ALG 2

2 Antworten

In einer Ehe kann nicht nur einer ALG - 2 beziehen,wenn dann haben beide Anspruch darauf,weil ihr im SGB - ll eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet und da wird das ALG - 1 oder auch jedes andere Einkommen,gleichmäßig auf die BG - verteilt !

Erst wenn dann noch ein Bedarf laut SGB - ll besteht,kann man eine ALG - 2 Aufstockung oder sogar Wohngeld bekommen.

Freibeträge wie beim Erwerbseinkommen gibt es beim ALG - 1 nicht,da kann man max.30 € Versicherungspauschale absetzen,aber nur,wenn man keinen Nebenjob ausübt,denn dann kann man die normalen Freibeträge geltend machen und da sind diese 30 € schon enthalten.

Wird das komplett angerechnet auf ALG 2 oder gibt's da auch einen Freibetrag wie wenn man normales Einkommen hat.

Nein!

Der einzige Freibetrag, den man hat, ist die Versicherungspauschale in Höhe von 30€ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V).

Zudem bezieht in einer Ehe regelmäßig beide Partner Alg2, es sei denn, einer ist vom Leistungsbezug explizit ausgeschlossen.

GerdausBerlin  09.04.2014, 02:25

Noch etwas mehr, schreibt SGB II § 11b Absetzbeträge:

"(1) Vom Einkommen abzusetzen sind

1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,

2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,

3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,

4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,

5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,"

Und danach kommt die Ausnahme, die nur für Erwerbseinkommen gilt, nicht aber für Renten, ALG I, Krankengeld usw.:

"6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,"

Beiträge für die Riesterrente könnte man also auch absetzen von Rente und ALG I usw.

Gruß aus Berlin, Gerd

VirtualSelf  09.04.2014, 09:53
@GerdausBerlin

Jup stimmt; ich unterschlage das - bedauerlicherweise - schon automatisch, weil Ergänzer i.d.R. ohnehin nicht "riestern" können, wollen, sollten .... aber der Vollständigkeit halber gehört es rein, auch wenn es - anders als die pauschalen Absetzbeträge, die Fragesteller im Auge hat - ein quasi durchlaufender Posten ist, dem ein echter Aufwand gegenüber stehen muss. Die 100€-Pauschale sowie die Freibeträge nach Abs. 3 werden ja auch "nachweislos" gewährt.