ALG2-Vermögen angeben trotz Gütertrennung Muss Partner Vermögen von vor Ehe (mit Gütertrennungsvertrag) bei Antrag auf ALG II angeben?
5 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Die Antwort lautet eindeutig ja, jedenfalls wenn man eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Wenn ihr eine BG bildet, seid ihr beide im Leistungsbezug - auch wenn es nur Aufstockung sein sollte. Alle BG-Mitglieder müssen ihr Vermögen offenlegen.
Aber bestimmt. Wenn man Verheiratet ist, ist man für seinen Partner auch mit Gütertrennung Unterhalts-pflichtig. Den Steuervorteil bekommt man ja auch.
Das Vermögen muß angegeben werden.
Nach meinem Verständnis spielt der Güterstand nur im Fall der Scheidung eine Rolle.