ALG2. Wenn man als Hauptmieter eine Person anmelden möchte, muss dann auch dieser ein Mieterauskunft ausfüllen lassen vom Vermieter?

3 Antworten

Das JC kann eine neue Bescheinigung verlangen, da der Vemieter ja eventuell die Nebenkosten anpasst (erhöht).

Wenn Du in Absprache mit dem Vermieter zusätzlich jemanden mit in die Wohnung aufnimmst, so bist Du der Wohnungsgeber und stellst selbst die Wohnungsgeber-bescheinigung aus.

https://www.hno-aerzte-im-netz.de/krankheiten/tinnitus/ursachen-risikofaktoren.html

Dann wäre zu klären, inwieweit der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung nach oben korrigiert. Danach müsstest Du das JC über diese Fakten informieren, damit eine entsprechende neue Bedarfsberechnung erstellt werden kann.

Welche Unterlagen das JC dazu von Euch benötigt wird man Euch mitteilen.

Seid Ihr ein Pärchen ... ( ohne ... gemeinsames .... Kind ) so dürft Ihr Euch erst einmal ein Jahr ausprobieren ohne direkt als BG zu gelten.

Zunächst muss der Vermieter natürlich sein ok geben. Außer es handelt sich nur um Besuch. Laut Rechtssprechung darf Besuch 6 bis 12 Wochen andauern.

Ist das mit dem Vermieter geklärt, dann kommt es darauf an, ob der neue Mieter auch Alg 2 bezieht. Falls ja, muss er dem Jobcenter eigenständig eine Mietbescheinigung und einen ( Untermiet- ) Vertrag vorlegen. Sofern er Miete zahlen muss.

Du solltest dem Jobcenter per Veränderungsmitteilung oder formlos per normalen Schreiben mitteilen, dass in deiner Wohnung ein neuer Mieter eingezogen ist.

Bildet ihr eine BG, dann bekommst du aber erheblich weniger Alg 2. Also bildet besser eine Wohnungsgemeinschaft ( Wg ) . Denn dann werden deine Bezüge nicht geringer.

DjangoXX 
Fragesteller
 17.12.2019, 15:05

Eine WG muss man doch erst beweisen, muss alles getrennt sein usw. und das wird doch auch kontrolliert.

Der Vermieter würde nichts davon wissen, das noch ein Mieter mit einzieht, deshalb meine Frage ob eben das JC ein Mietauskunft dann nochmals verlangt.

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JuristMoral  17.12.2019, 22:51
@DjangoXX

Der Vermieter sollte aber davon wissen. Wenn der neue Mieter keine Kosten der Unterkunft bei Jobcenter geltend macht, dann braucht weder er noch du eine neue Mietbescheinigung ausfüllen.

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