Wohnungsgeberbestätigung vom Vater unterschreiben lassen oder vom Vermieter?

3 Antworten

Die Wohnungsgeberbestätigung muss von dem Eigentümer der Wohnung ausgefüllt werden.

Nein, vom Besitzer. Wenn dein Vater die Wohnung gemietet hat, ist er Besitzer der Wohnung und muss somit auch die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Der Vermieter deines Vaters hat damit nichts zu tun.

Damit ist der gemeint der dir den Wohnraum zur Verfügung stellt.

Wenn das dein Vater ist, dann der.

Ist dein Vater nicht Eigentümer muß er angeben wer Eigentümer ist.

Wenn es eine Mietwohnung ist, muss der Besitzer, also der Vermieter die ausfüllen.