Bezug von Hartz IV, Ehrenamtspauschle und Bundesfreiwilligendienst?

3 Antworten

Konkret wäre die Rechnung Bufdi: 200 + Ehrenamt: 60 = 260 € - Freibetrag 200 € = 60 € - variabler Freibetrag 20 % (12€) = 48 € angerechnetes Einkommen.

Normalerweise ist der Grundfreibetrag 100 € und nicht 200 €. Bei Ehrenämtern und Budi wird er jedoch verdoppelt um das soziale Engagement zu unterstützen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da es beim Ehrenamt und bei einem Freiwilligendienst wie FSJ, FÖJ oder BFD - nur einen anrechnungsfreien monatlichen Betrag von 200 € gibt, werden die übersteigenden 60 € sehr wahrscheinlich voll auf seine Leistungen angerechnet, es sei denn er könnte erhöhte notwendige Aufwendungen nachweisen.

Sofern das "Taschengeld" als Aufwandsentschädigung gezahlt wird, wird er von den insgesamt dann 260 € nach aktuellem Stand 200 € behalten dürfen.

60 € werden dann vom ALG 2 einbehalten, sofern er keine höheren Aufwendungen nachweisen kann.

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html

Aufwandsentschädigungen sind ja kein "verdientes" Geld in dem Sinne.

mepantos  25.09.2020, 15:46

Ich dachte immer Hartz4 wäre so mies, weil die Leute, egal was sie verdienen, es immer angerechnet bekommen. Also das die mtl. nur glaub ca. 120EUR dazu verdienen dürfen.

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Agamemnon712  26.09.2020, 06:57
@mepantos

Nein, sie dürfen mehr dazuverdienen.

Was hat Dein Kommentar jetzt mit der Frage des Fragestellers zu tun?

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mepantos  26.09.2020, 09:23
@Agamemnon712

Na weil deine Antwort suggeriert man dürfe das Geld behalten, und wenn er es am Ende nicht behalten darf und die Kohle weg ist..

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Agamemnon712  26.09.2020, 09:54
@mepantos

200 € von den insgesamt 260 € dürfen ja auch behalten werden, sofern es sich insgesamt um Aufwandsentschädigungen handelt und sofern keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden können.

Sofern es sich jedoch um Gelder handelt, die einkommensteuerrechtlich als Lohn/Gehalt anzusehen sind, gelten andere Freibeträge.

Deine Aussage: "nur glaub ca. 120EUR dazu verdienen" ist ungenau und insofern falsch. Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 € auf Erwerbseinkommen plus 20% des nach Abzug des Grundfreibetrages verbleibenden Rests.

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