Was genau ist eine Bedarfsgemeinschaft?

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Eine Bedarfsgemeinschaft ist sozialrechtlich eine Gemeinschaft aus miteinander verwandten (Eltern und Kinder) oder auch nicht verwandten (Partnern) Personen, die einen gemeinsamen Bedarf hat und Leistungen vom Jobcenter bezieht.

Ob eines, mehrere oder alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erwerbstätig saind, spielt grundsätzlich keine Rolle, solange Leistungen "vom Amt" bezogen werden.

1 Wen man hatz 4 bekommt ist man in einer Bedarfsgemeinschaft selbst wen zb der andere Arbeiten geht!

2 Leider gilt das auch für die kinder was für diese zum Problem werden kann!