Bekommt man Hartz IV wenn man ein minijob hat?

9 Antworten

Ob Minijob, Teilzeit - oder Vollzeit ist da erst einmal nicht relevant, zuerst einmal muss man die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, wie z.B.bedürftig und arbeitsfähig sein.

Dann muss der Grundbedarf nach dem SGB - ll ermittelt werden, ohne evtl. Einkommen zu berücksichtigen und davon werden dann evtl. Einkommen je nach Art (z.B. Erwerbseinkommen ) unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach Paragraf 11 b SGB - ll und ggf. weiteren erhöhten berufsbedingt notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten angerechnet.

Wenn nach dieser Anrechnung der Grundbedarf noch nicht gedeckt wäre, dann würde eine Aufstockung möglich sein, evtl.vorrangige Ansprüche auf z.B. Wohngeld müssten dann geprüft werden.

Dschinnfeind fragt:

Bekommt man Hartz IV wenn man ein minijob hat?

Nein. "Hartz IV", also Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt man auch, wenn man keinen Minijob hat.

Und man kann auch ALG II bekommen, wenn man zwei Minijobs hat.

Und man kann auch ALG II bekommen, wenn man einen Midijobs hat.

Und man kann auch ALG II bekommen, wenn man einen Vollzeit-Job hat.

In all diesen Fällen hängt die Höhe des ALG II davon ab,

  • A) wie hoch der Bedarf an ALG II ist,
  • B) wie hoch das (bereinigte) Einkommen ist, das man durch Arbeit und durch sonstige Einkünfte (Renten, Dividenden, Zinserträge usw.) erzielt.

Zu A): Wenn man einen Partner und vier Kinder hat und eine große teure Wohnung, kann der Bedarf an ALG II bei 2.000,- Euro liegen.

Zu B): Wenn man einen Vollzeit-Job hat und dabei nur den Mindestlohn verdient, kann das Netto-Einkommen im Monat weit unter 2.000,- Euro liegen.

Wenn B) bereinigt wird um die hier genannten § 11b Absetzbeträge, kann das bereinigte Einkommen zum Beispiel bei 1.200,- Euro liegen. Dann kriegt man bei einem Bedarf an ALG II von 2.000,- Euro noch 800,- Euro ALG II vom Jobcenter ausgezahlt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn man trotz Minijob weiterhin bedürftig ist und keine vorrangigen Leistungen in Anspruch nehmen kann, ja.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, grundsätzlich schon.

Alles bis 100 € ist anrechnungsfrei. Alles darüber wird zu 80 % auf dein H4 angerechnet. Also behältst du 100 € + 350 € * 20 % = 170 €.

Von einem 450-€-Job bleiben dir also 170 € als zusätzlicher Verdienst zu deiner Sozialhilfe.

Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob du realistisch vorhast, jemals wieder ins Berufsleben einzusteigen oder nicht. Einen potentiellen Arbeitgeber wirst du eher von dir überzeugen können, wenn du trotz längerer Arbeitslosigkeit nebenbei gearbeitet und nicht nur auf der faulen Haut gelegen und gezockt hast.