Wie viel zieht mir das Jobcenter vom Gehalt?

4 Antworten

Abgezogen wird dir gar nichts, deine Eltern werden aber für dich keine Leistungen mehr bekommen, weil Du dann auch unter 25 Jahren aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus bist, da Du mit angenommen 1100 € oder 1200 € Netto deinen Bedarf mit dem anrechenbarem Nettoeinkommen selber decken kannst.

Wenn Du min. auf 1200 € Brutto kommst, dann kannst Du nach § 11 b SGB - ll den max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 300 € von deinem Nettoeinkommen abziehen, es würden also bei 1100 € bzw. 1200 € Netto immer noch um die 800 € bzw. 900 € anrechenbares Einkommen bleiben.

Dein Bedarf ab 18 und unter 25 liegt dann derzeit bei min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min. noch dein Kopfanteil von der Warmmiete, bei angenommen 600 € Warmmiete und 3 Personen kämen dann min. noch 200 € dazu, dann würde dein Bedarf bei angenommen min. 557 € liegen.

Du hättest aber angenommen 800 € - 900 € anrechenbares Einkommen und damit kannst Du deinen Bedarf locker selber decken und würdest aus der BG - deiner Eltern raus sein.

Müsstest dann von deinen 1100 € - 1200 € Netto im Normalfall nur diese angenommenen 200 € Kopfanteil für die Warmmiete an deine Eltern zahlen, dazu dann noch dein Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom und müsstest deinen Eltern ein angemessenes Kostgeld zahlen, oder dich dann selber verpflegen und versorgen, dass musst Du mit deinen Eltern dann selber vereinbaren.

Was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf der Familie angerechnet werden.

Vermutlich fällst Du mit Deinem Einkommen aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.

Um das genau beurteilen zu können, müßte man noch mehr Informationen haben wie genaues Brutto- und Nettogehalt, Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, Höhe der Gesamtwarmmiete, etwaige andere Einkommen von Dir und Deine etwaigen ALG 2 - Mehrbedarfe.


isomatte  30.08.2021, 11:44

Das Du diese weiteren Angaben brauchst ist mir klar !

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Das kann man pauschal schwer beantworten, ohne den Gesamtbedarf/Regelbedarf deiner BG zu kennen.

Der Grundfreibetrag beträgt 100€, diese bleiben Anrechnungsfrei, vom Betrag zwischen 100 und 1000 € sind 20% anrechnungsfrei, bei 1000 bis 1200 Euro 10%

Nicht berücksichtigt sind weitere Dinge die dir ggf. zustehen und in Anrechnung gebracht werden. Das kann dir im besten Fall der (Leistungs-)Sachbearbeiter deiner BG beantworten.

In jedem Fall bist du als Bezieher von SGB II Leistungen verpflichtet alles zu tun, um deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden. Das Argument "es lohnt sich nicht arbeiten zu gehen", kann ich zwar in gewissen Teilen nachvollziehen, hat aber einen ziemlichen Beigeschmack.

Du könntest natürlich auch ausziehen und eine eigene BG gründen. In diesem Fall wärst du (je nach Wohnort) sicherlich immer noch auf aufstockende Leistungen des Jobcenters angewiesen, hättest aber am Ende mehr. Ob das Sinn deiner Überlegung ist, weiß ich allerdings nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit diesem Einkommen fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft komplett raus. Bedeutet: deine Eltern bekommen kein ALG II mehr für dich. Du musst dich im Gegenzug- da dein Mietanteil ja auch wegfällt, mit diesem an den Kosten beteiligen. Und mit den Eltern klären, was du an Kostgeld abgibst, denn auch das ist ja nun vorbei.