Alg2 Wohngemeinschaft oder bedarfsgemeinschaft?
Guten Tag,
ich wohne seit knap einem Monat bei meiner Freundin und muss Harz anmelden. Sie wohnt im eigentum von ihren Eltern, verlangt aber Miete von mir.
Ich habe nicht den Hauch einer Ahnung wie ich das anstellen soll, ich habe weder einkommen oder sonst noch was, ich kann mir nicht mal selbst essen kaufen und sie wird mich auch nicht finanzieren, das ist nun mal tatsache.
Was soll ich machen, wenn das Jobcenter mir sagt, das mir kein Alg2 zusteht, weil meine Mitbewohnerin genug verdient?
Sie verdient knap 2100€ und ich bin mir sehr sicher, dass das Jobcenter meinen Antrag mir um die Ohren wirft und ich am Ende kein Geld bekomme
2100 Netto
Ergänzung:für alle die es wissen wollen. Ich und meine freundin sind in einer entstehungsgemeinschaft. das heißt wir sind ab dem tag des einzugs für 1 jahr in einer entstehungsgemeinschaft und nach diesem jahr bin ich mit ihr laut jobcenter in einer partnerschaft. nach diesem jahr muss sie auch dementsprechend für mein unterhalt sorgen und das jobcenter ist dann raus aus der sache, da ihr lohn dann angerechnet werden kann. vorher nicht.
sie bekommt eine pauschalmiete von 350€, da sie keine seperaten zähler im haushalt besitzen.
5 Antworten
Wo hast du vorher und mit wem gewohnt und wie alt bist du ?
Solltest du noch unter 25 sein und vorher bei deinen bedürftigen Eltern gewohnt haben, also mit ihnen ALG - 2 ( Hartz - lV ) bezogen haben, dann hast du ein Problem, wenn du für deinen Auszug keine Zusicherung vom Jobcenter bekommen hast.
Dann würdest du für Wohnkosten nicht einen Cent bekommen und max.deinen zustehenden Regelsatz für den Lebensunterhalt erhalten, abzüglich evtl.eigenem anrechenbaren Einkommen.
Du solltest dann schon einen Mietvertrag haben und aufpassen das du in deinem Antrag die Freundin nicht als Mitglied deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angibst, sie ist dann erst einmal nur eine weitere Person im Haushalt, ansonsten würde euch das Jobcenter gleich als BG - einstufen und dann würde es bei ca.2100 € Netto nichts mehr geben.
Ihr würdet dann im Regelfall zumindest für das erste Jahr erst einmal eine ganz normale WG - bilden und das Einkommen deiner Freundin dürfte nicht berücksichtigt werden.
Innerhalb des ersten Jahres des Zusammenlebens wärt Ihr aus sozialrechtlicher Sicht eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe" = das Einkommen der Freundin wird nicht angerechnet.
Falls Du das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kann das Jobcenter theoretisch von Dir verlangen, wieder zu deinen Eltern zu ziehen.
Sie wohnt im eigentum von ihren Eltern, verlangt aber Miete von mir.
Wie ist das zu verstehen? Die Wohnung/Das Haus gehört ihren Eltern und sie verlangt Miete von Dir? Zahlt sie denn selber Miete an ihre Eltern?
ich habe weder einkommen oder sonst noch was, ich kann mir nicht mal selbst essen kaufen
Warum ist das so und wie war es vorher? Wie ist Dein bildungstechnischer Hintergrund bzw. Dein aktueller Status? Wie sind Deine Pläne für die Zukunft? (
Eine BG - auf Probe gibt es nicht, entweder man ist eine oder man ist keine !
Dann würden sie im 1 Jahr eine ganz normale WG - bilden und nach diesem Jahr müssten sie dann belegen das sich daran nichts geändert hat.
Wie alt bist Du und wo hast Du vorher gewohnt? In einer eigenen Wohnung oder bei Deinen Eltern? Hast Du einen Mietvertrag?
"Sie wohnt im eigentum von ihren Eltern, verlangt aber Miete von mir."
Deine feste Freundin oder EINE Freundin?
Ich nehme mal an das es was festes ist. Weiß ich, witzigerweise, selbst gerade nicht ganz. Ich bin erst seit nem halben jahr mit ihr zusammen
Wenn sie Miete verlangt, dann geht das doch mega einfach. Sie wird deine Vermieterin, und du unterschreibst den Mietvertrag bei ihr. Dadurch gibt es null Probleme. ^^
Außerdem solange man nicht offiztiell zusammen ist wie zb durch ne Ehe. Kann man immer ssagen es wäre nur eine WG.
Sie wird deine Vermieterin
Da die Immobilie wohl den Eltern der Dame gehört, können nur diese Vermieter werden. Es sei denn, die Tocher zahlt selbst Miete an ihre Eltern. Dann könnte sie evtl. untervermieten.
Das ist dem Amt eig egal wie man das regelt. ^^ da kümmern sich eher andere Ämter drum. Aber nach dem Motto darf sie auch keine Miete verlangen. ^^
So war es dann auch. Nach dem einem Jahr bin ich zu meiner Mutter zurück gezogen, da ich sonst keine Leistungen bekommen hätte. Zum Glück fange ich ab Oktober bei der Deutschen Bahn, als Quereinsteiger, an ✌️