ALG 2 und Minijob?

4 Antworten

Nun, wenn DU im ALG-II Bezug bist, kennst Du sicherlich Deine Rechte und Pflichten.

Zum monatlichen "Grundfreibetrag" kannst Du etwas hinzuverdienen, das allerdings angerechnet wird. Das steht auch alles so im SGB II geschrieben.

Ich würde niemals eine EGV oder sonst etwas unterschreiben und auch nicht irgendwelche ausbeuterischen Minijobs annehmen. Ich rate das immer meinen Klienten. Und wenn man das freiwillig macht, dann nur bei Firmen, die seriös sind und Abzocke nicht unterstützen. Wobei fast der ganze Mini-Midijob-Sektor abzockerisch ist.

Sei doch schlau und nehme ein bezahltes Ehrenamt (anrechnungsfrei) an. Da kannst Du ca. 200-250 € pro Monat verdienen (den genauen Betrag muss man ermitteln) und es wird nicht angerechnet.

Lese Dich hier durch zwecks Anrechnung & Freibeträge:

https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html

Wird 450 Euro Job auf Hartz4 angerechnet?

Minijobs werden oberhalb der Freibeträge ebenfalls auf Hartz IV angerechnet. Von den verdienten 450 Euro werden dabei zunächst 100 Euro Freibetrag abgezogen. Von den verbleibenden 350 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, der Rest wirkt sich bedarfsmindernd auf die Leistungshöhe aus.

Und 450 € Basis heißt ja nur "Basis" und nicht, dass DU jeden MOnat 450 € fix hast. Normal wirst Du das Einkommen jeden Monat einreichen müssen. Anhand dessen wird dann "neu" berechnet bzw. abgezogen oder eben nicht.

Wenn alles korrekt war, Du nicht so viel verdient hast und dennoch zu viel abgezogen worden ist, würde ich das sofort melden bzw. mich wehren.

Lese auch generell einmal das SGB II durch:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Zusätzlicher Rat:

Nur die 100 € Freigrenze auskosten und nebenbei ein bezahltes Ehrenamt annehmen. Damit kannst DU mehr Geld behalten!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
makaveli1312 
Fragesteller
 18.03.2021, 16:19

Danke für die ausführliche Antwort jedoch habe ich den überblick verloren wird das Geld was ich verdiene von meinem Lohn abgezogen oder kürzen die dan einfach das Arbeitslosengeld und ich darf die ca. 450 behalten und bekomme dan nur weniger ALG

MfG

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CosmiqUser  18.03.2021, 16:20
@makaveli1312

Sehr gerne. Das war jetzt auch etwas viel. Kann ich verstehen. In der Regel wird Dir der Lohn immer komplett ausgezahlt. Du musst dann die Lohnbescheinigung dem Jobcenter vorlegen. Anhand dessen wird dann der Regelsatz "neu" berechnet und gegebenenfalls gemindert.

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CosmiqUser  18.03.2021, 16:21
@CosmiqUser

Genau, den Lohn kannst Du behalten, aber das ALG II wird, wenn, weniger.

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makaveli1312 
Fragesteller
 18.03.2021, 16:21
@CosmiqUser

Ok ich danke dir !

Noch ein schönen Tag

Mit freundliche Grüßen

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CosmiqUser  18.03.2021, 16:25
@makaveli1312

Sehr gerne. Danke. Ebenfalls einen schönen Tag, bleibe gesund und nette Grüße

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Agamemnon712  19.03.2021, 08:49

Ein Ehrenamt sollte man nicht um des Geldes Willen ausüben.

Sonst ergibt der Begriff "Ehrenamt" keinen Sinn mehr.

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Als ALG II-Bezieher darfst du grundsätzlich einen 450-Euro-Minijob ausüben und auch 450 Euro verdienen. 

Zu beachten ist hierbei, dass der Verdienst aus einem Minijob ab einer bestimmten Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird und somit zur Kürzung deiner Leistung führt. Wir empfehlen Dir das Gespräch mit dem Jobcenter zu suchen, um zu klären wieviel du anrechnungsfrei zum ALG II dazu verdienen kannst.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

"Abgedrückt" wird nichts. Wohl aber wird der anrechenbare Teil Deines Minijobverdienstes auf das ALG 2, welches Deine Eltern für Dich bekommen, angerechnet = davon abgezogen.

Je nach Höhe Deines Verdienstes hast Du einen Freibetrag von 100 € - 170 €, den Du anrechnungsfrei behalten darfst.

das ich von meinem Lohn 100 oder 120 Euro behalten darf

Es sind 100 € Grundfreibetrag plus ein weiterer Freibetrag von 20% des nach Abzug des Grundfreibetrages verbleibenden Verdienstrests.

Von deinem Lohn nimmt dir das Jobcenter nichts weg, den bekommst du ja vom Arbeitgeber ( AG ) auf dein Konto, aber dein Einkommen wird deiner Mutter dann entsprechend von deinem Bedarf abgezogen und du müsstest ihr diese Kürzung dann normalerweise selber zahlen.

Ab dem 15 Lebensjahr stehen dir auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, vom Bruttoeinkommen wären das erst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Verdienst du also angenommen monatlich 450 € Brutto, dann läge dein Freibetrag bei 170 €, würdest du dann diese 450 € ohne Abzüge Netto auf dein Konto bekommen, dann würde das Jobcenter diese 170 € Freibetrag theoretisch abziehen und du würdest auf voraussichtlich max. 280 € anrechenbares Einkommen kommen.

Deiner Mutter würden dann also max. 280 € von deinen Leistungen abgezogen, im schlimmsten Fall blieben dir dann nur deine 170 € Freibetrag, kannst du mit deiner Mutter dann selber aushandeln.