ALG 2 ... Miete, Minijob, Leistung?

5 Antworten

564€ (Gehalt + Leistung, da man bis zu 100€ dazu verdienen darf)
+ 420€ Warmmiete, die im Rahmen ist.

Heißt, Du bekommst Monatlich insgesamt 984 Euro.

Können wir wie folgt zusammenfassen :

- das letzte ALG I wird Ende Juli 2017 für 21 Tage anteilig ausbezahlt und bis auf etwaige Versicherungspauschalen von bis etwa 30 Euro 1:1 mindernd auf ALG II angerechnet , wenn dieses Geld ( warum auch immer ) erst am 01.08.2021 Deinem Konto gutgeschrieben werden würde . Geht das letzte ALG I hingegen noch im Juli 2017 auf Deinem Konto ein , bekommst Du vorleistend Ende 07 auch ALG II in Abzügen folgend :

- Dein Minijob ist beim ALG II bis 100 Euro anrechnungsfrei , und ab 100,01 Euro bis ( beispielsweise ) 450 Euro werden dann 80% dieser Einkünfte mindernd auf ALG II angerechnet . ( Also 360 - 100 × 0,8 = 208 Euro Minderung ... die 360 bekommst Du ja vom Arbeitgeber als Lohn in voller Höhe )

- 420 Euro Warm ( KM + NK + HK ) sollten normalerweise innerhalb der Rahmenbedingungen der regionalen Jobcenter zur vollständigen Übernahme liegen ; auch bei 48 m2 . Strom geht zu Deinen Lasten aus der ALG II - Regelleistung zum Lebensunterhalt , wenn die Warmwasserbereitung in Deiner neuen Wohnung nicht baulich bedingt auch ausschlieslich über Strom ( elektr. Durchlauferhitzer ) erfolgt .

- Speziell zu #3 : Du müstest schon abzüglich der Anteilsaufrechnung durch Deinen Minijob ( siehe oben ) in der Summe unterm Strich weniger als etwa 840 bis 850 Euro in der Summe mit Deinem ALG I + etwaigem Wohngeld ausgezahlt zur Verfügung haben , damit Du für Juli bereits aufstockendes ALG II bekommen könntest .

1 Du bekommst den Regelsatz mit ca 450 bzw 464€

Wen dun Warmes Wasser per strom beziehst Dan bekommst du ca 9€ dazu!

2 Zu dem Regelsatz gibt es noch die miete und die sollte eigentlich im Rahmen bei dir sein also die 420€ Miete!

3 Da du 360€ Gehalt bekommst gehen Minimum 260€ davon vom alg2 Satz ab!

Bei Alg2 darf man nur 100€ dazuverdienen das ist die einfache aussage wer will den nur 170€ behalten dürfen wen er aber für 450€ arbeiten geht! (20% Reglung)

Selbst wenn diese 420 € Warmmiete nicht angemessen nach dem SGB - ll sein würden, wovon ich mal nicht ausgehe, müssten diese Kosten zumindest erst einmal weiter für min. 6 Monate ( auch ohne Corona ) anerkannt und bei Bedarf weitergezahlt werden.

Gibst Du im Internet einmal ein ,, Angemessene KDU - Hessen " und da solltest Du dann was zum nachlesen finden, da solltest Du dann die sogenannte Bruttokaltmiete finden, dass ist die Grundmiete inkl. kalter Nebenkosten, z.B. der Abschlag für Heizkosten kommt dann min. noch dazu.

Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen selber zahlen.

Nun zur eigentlichen Frage !

Wenn Du in deinem ALG - 2 Antrag keinen anderen Beginn der Leistungen beantragt hast, dann greift der Antrag auf den 1. des Antragsmonats zurück, wenn Du also noch für 21 Tage im Juli 2021 Anspruch auf ALG - 1 hast, dann kommt es darauf an was DU an Tagessatz hast bzw. was Du für diese 21 Tage noch bekommen würdest.

Dann kommt dein Brutto und ggf. = Nettoeinkommen von 360 € dazu bzw. nach Berücksichtigung der zustehenden Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass wären zunächst vom Bruttoeinkommen 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 360 € Brutto = Netto wären das erst einmal 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 260 € bei 20 % Freibetrag weitere 52 €, der gesamte Freibetrag läge dann bei 152 € und das anrechenbare Nettoeinkommen bei 208 €.

Wenn Dir beim ALG - 2 keine Mehrbedarfe zustehen, dann würden dir derzeit als Single min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. erst einmal deine 420 € für die KDU - zustehen, dann würde dein Bedarf derzeit min. erst einmal bei 866 € pro Monat liegen, also ohne eigenes anrechenbare Einkommen.

Da Du dann also Ende Juli 2021 noch dein ALG - 1 für 21 Tage bekommst, wird dieses wegen deinem Nebeneinkommen und den zustehenden Freibeträgen zu 100 % als sonstiges Einkommen auf deinen Bedarf von min. 866 € angerechnet.

Würdest Du dieses Nebeneinkommen nicht haben, dann könntest Du auf das sonstige Einkommen min. 30 € Versicherungspauschale geltend machen und vom ALG - 1 in Abzug bringen.

Da dir alleine von deinen 360 € Brutto = Netto um die 208 € anrechenbares Einkommen bleiben sollten, würden dir bis zu deinem Bedarf von min. 866 € ja nur noch um die 658 € fehlen.

Bekommst Du das dann min. noch an ALG - 1 , gehe ich davon aus, dass dann dein ALG - 2 Antrag erst zum 01.08.2021 bewilligt wird, weil Du dann deinen Bedarf im Monat Juli 2021 mit deinem anrechenbarem Einkommen decken konntest.

Du solltest auch den letzten ALG 1 - Bewilligungsbescheid dem ALG 2 - Antrag beilegen.

Zu Deinen Fragen:

  1. Vermutlich Ja, da die Miete noch "angemessen" klingt für 1 Person.
  2. Grundsätzlich 446 € mtl. zzgl. der Miete zzgl. etwaiger Mehrbedarfe. Dein Verdienst wird angerechnet. Du solltest mit Deinen Zahlen mal einen ALG 2 - Einkommensrechner "füttern".
  3. Ende Juni könnte das erste ALG 2 für Juli kommen. Das ALG 1 für Juli wäre dann schon berücksichtigt oder würde es rückwirkend.