Harz 4 Jobcenter Umzug abgelehnt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
 Ich würde gern mit den Vater meiner Kinder zusammen ziehen. Wir suchen schon seit 2 Jahren eine passende Wohnung , da meine Wohnung zu klein wäre , dass der Kindsvater zu mir zieht [...] Meine derzeitige Wohnung hat 81 qm und besteht aus 3,5 Zimmer wobei das halbe Zimmer nicht bewohnbar ist da es ein durchgangszimmer ist.

Also bei 3 Kindern, wie ich deinem Text entnommen habe und 2 Erwachsenen, wäre die Wohnung noch im Rahmen. Euch stehen demnach effektiv 3 Zimmer zur Verfügung. Je nach Alter deine Kinder, können 2 sich ein Zimmer teilen, 1 Kind bekommt das eine Zimmer und euch beiden steht dann das Wohnzimmer zur Verfügung.

Somit wäre die Argumentation ERSTMAL nicht zwingend falsch, jedoch steht euch mehr zu bzw. kann man übernehmen lassen.

Ich möchte ja mit ihm zusammen ziehen und dann würden wir ja unter einer bedarfsgemeinschaft fallen.

Ihr seid nicht zusammen, wollt aber zusammen ziehen? Dagegen spricht so erstmal nichts, aber leider nicht als WG geltend zu machen, selbst wenn Ihr zusammen sein würdet, da Ihr gemeinsame Kinder habt. Und da Ihr gemeinsame Kinder habt, besteht ein wechselseitiger Wille füreinander einzustehen und gemeinsam zu wirtschaften.

Es gibt Fälle, da konnte man es als WG laufen lassen, dann hättet Ihr sogar einen Mietanspruch von von knapp 1700 €, aber es ist schwer das durchzuboxen und man müsste sehr wahrscheinlich dagegen klagen. Der Unterhaltsvorschuss würde dann auch ggf wegfallen.

 Das jobcenter würde von der neuen Gesamtmiete 1/5 übernehmen und von mir leider nur die mitkommen meiner derzeitigen Wohnung. Aber wenn wir als bedarfsgemeinschaft zählen dann waren wir 5 also müssten sie ja auch die Miete für alle 5 Personen bezahlen?

Das JC muss die volle Miete zahlen. Bei 5 Personen stehen euch 1.180,20 Euro Bruttokaltmiete zu, zzgl. Heizung sowie 105 m², sofern die alte Wohnung nicht mehr angemessen ist. Und das gilt es ggf. via Anwalt zu belegen.

Theoretisch müssten sie es also.
Die Aussage vom JC dient nur dazu, dass sie keine neue Miete bezahlen wollen, davon ist aber sich zu distanzieren wenn ein Umzug unerlässlich ist, zb. durch Platzmangel. Das JC kennt ja eure Wohnung nicht wie sie gebaut ist, daher wohl auch die Argumentation "3,5 Zimmer reichen vollkommen".

Eine Erlaubnis vom JC zu einem Umzug bedarf es in der Regel nicht. Jeder Mensch darf frei entscheiden wo man wohnen will. Auch braucht man keine Erlaubnis wenn man zb. die Stadt verlassen will und das neue JC die Miete übernehmen soll. Hier läuft das ganze über einen Neuantrag dann ab.

Ich habe auch einen widerruf zu der Ablehnung eingereicht ,aber leider kann dies bis zu 3 Monate dauern.

Ein Widerspruch kann bis zu 6 Monate Bearbeitungszeit betragen.
Habe ich mich erst gestern mit meiner Bekannten drüber unterhalten, die arbeitet nämlich in HH als Leistungssachbearbeiterin beim JC 😅

Die 81 qm können theoretisch für Eure Familie ausreichend sein. Es kommt aber auch darauf an, wie alt die Kinder sind.

Daß 1 Zimmer Deinen Angaben zufolge nur eingeschränkt nutzbar bist, weiß das Jobcenter vermutlich nicht?

Außer Widerspruch einzureichen, so wie bereits geschehen, kannst Du aus meiner Sicht nicht viel tun.

Du kannst Dich noch an eine Beratungsstelle vor Ort wenden (z.B. an eine Arbeitsloseninitiative oder eine Famiienberatungsstelle) oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe