Lohnabrechnung früher erhalten wegen Bedarfsgemeinschaft (ALG2 vom Partner)?
Hallo,
meine Freundin hat ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und ist zum 31.08. exmatrikuliert. Deswegen hat sie sich beim Arbeitsamt als Jobsuchend gemeldet und hat auch schon alle Anträge wegen ALG2 eingereicht und es ist soweit alles schon bewilligt. Da wir seit mehr als 1 Jahr zusammen leben, zählt logischerweise auch mein Gehalt usw. bei ihr mit. Nun braucht anscheinend das Jobcenter um bereits die erste ,,ALG2 Rate´´ für September zu bezahlen meine Lohnabrechnung von September bereits im Laufe des Monats September.
Allerdings ist es bei meinem Arbeitgeber immer so, dass ich am 26. des Monats einen fixen Vorschuss erhalte und am 10/11. des Folgemonats immer meine Restzahlung. Ich kriege nämlich ein Fixum + Provisionen.
Die Lohnabrechnung kommt immer so zwischen dem 04. und 6. des Fogemonats also kurz vor der Restzahlung.
Gibt es eine Möglichkeit die Lohnabrechnung früher zu erhalten? Davon hängt anscheinend ab ob die 1. Rate im September oder Oktober ausgezahlt wird.
Oder gibt es da sonst noch eine Möglichkeit die euch einfällt?
Wäre über Rückmeldungen erfreut.
Liebe Grüße
2 Antworten
Fügt die Abrechnung August bei, schreibe kurz, wie oben geschildert. Das sollte ausreichen. Den September reichst du dann nach, wenn die Abrechnung vorliegt.
Die Lohnabrechnung für 09/21 kannst Du erst dann einreichen, wenn sie Dir vorliegt.
Teile dem Jobcenter dies so mit, wie hier beschrieben,
Wenn ALG 2 für Eure BG bereits bewilligt ist, kann das ALG 2 für September auch ohne Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Die Anrechung des Einkommens erfolgt rückwirkend.
Ansonsten siehe Antwort von @sassenach4u.