Wie viel Geld bekomme ich in der BaE und drum herum?

4 Antworten

BaE bedingt in der Regel AlgII-Bezug. Demnach wird euch BAB, KG und Ausbildungsentgelt angerechnet. Der Lohn liegt vermutlich im Bereich um 500€. Ihr werdet nicht deutlich mehr Geld haben, daher wird das JC nach Anrechnung weiter zahlen. Nur nicht mehr so viel. Da ihr vorrangige Leistungen und Entgelt erhaltet. Schwere Zeit, aber am Ende steht eine Ausbildung. Alles Gute!

Zumba182 
Fragesteller
 01.09.2020, 18:18

Sollten wir nicht während der Ausbildung zumindest etwas mehr Geld haben als es aktuell der Fall ist?

Verstehe mich nicht falsch, eine Ausbildung lohnt sich sicher immer und ich werde das auch so machen. Jedoch kann ich mich dann auch gut in die Lage der Leute versetzen, die es nicht einsehen zu arbeiten, da man am Ende einfach nicht mehr Geld hat als mit dem ALG2.

Liebe Grüße :)

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LeistungLohnt  01.09.2020, 18:22
@Zumba182

Ja, etwas mehr werdet ihr schon haben, das ist klar. Die genaue Rechnung kann dir aber nur der Leistungssachbearbeiter vorstellen. Am besten um Klärung per Rückruf bitten. I.d.R. nimmt sich dann jemand die Zeit dir das zu erklären. Optional gibt es auch AlgII-Rechner im Internet, die sollten dir auch schon helfen.

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dsupper  01.09.2020, 18:55
@Zumba182

Irgendwie klingt das ein wenig wie "Hohn" - denn wenn ich daran denke, wie viele alte Menschen ihr Leben lang gearbeitet haben und nun nicht einen Cent mehr Rente erhalten als so manche Menschen, die ihr Leben lang von Vater Staat gelebt haben ...

Es geht doch vordergründig darum, dass man euch eine Ausbildung ermöglicht, die ja scheinbar auf "normalem" Weg nicht möglich war (das soll jetzt KEIN Vorwurf sein). Mit einer Ausbildung wird es euch möglich sein, ein selbstbestimmtes und selbst-finanziertes Leben zu leben - und DAS sollte doch wohl alle Mühe wert sein - und nicht, ob man jetzt ein wenig mehr bekommt als all diejenigen, die gar nichts tun.

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Gibst du im Internet einmal ein ,, Fachliche Weisungen § 76 SGB - lll ", sollte deine Vergütung nicht in deinem Vertrag stehen, da solltest du dann auf Seite 21 einmal nachlesen was da steht.

Dann solltest du normalerweise finden, dass es bei solcher Ausbildung derzeit min.515 € sind, wenn die Ausbildung ab 01.01. - 31.12.2020 begonnen wird.

Wegen evtl.BAB - solltest du dir aus dem Internet einen kostenlosen Rechner suchen.

Du solltest dann vorsorglich beim Jobcenter schnell einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen, damit du dann erst einmal weiter Geld bekommst, die Rückzahlung kannst du dann auf Antrag im Regelfall auch in Raten zahlen.

Deine Freundin wird ja erst einmal weiter Geld bekommen, sie sollte dann auch rechtzeitig vor Beginn ihrer Ausbildung diesen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen.

Bildest du denn mit deiner Freundin eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) oder nur eine ganz normale WG ?

Was muss denn an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom gezahlt werden bzw.was musst du anteilig zahlen ?

Würdet ihr keine BG - bilden, dann müssten euch ja jeweils min.derzeit 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen, zzgl. dem Anteil von der KDU - bei einer BG - würden es derzeit dann nur jeweils 389 € Regelbedarf + 50 % von der KDU - sein.

Wenn ihr keine BG - bildet, dann kann dein Einkommen auch nur auf deinen Bedarf angerechnet werden, solltet ihr eine BG - bilden, dann wäre eine Anrechnung erst nach Deckung deines eigenen Bedarfs möglich, wenn du dann noch anrechenbares Einkommen übrig hättest.

Auf deine Brutto Vergütung kannst du dann beim Jobcenter deine ganz normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen, dies wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen 500 € Brutto laut Vertrag verdienen und 400 € Netto aufs Konto bekommen, dann stünden dir 180 € an Freibetrag zu, diese würden dir dann theoretisch vom Jobcenter von deinen angenommenen 400 € Netto abgezogen und es blieben dann voraussichtlich nur noch max.um die 220 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Zu diesen ca.220 € käme dann dein volles Kindergeld von derzeit min.204 € und das was du ggf.noch an BAB - oder Unterhalt von den Eltern bekommst und das würde dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen sein.

Das wird dann deinem Bedarf gegenübergestellt, liegt dieser dann höher, würdest du noch eine Aufstockung bekommen, würdest du mehr anrechenbares Einkommen haben und eine BG - mit der Freundin bilden, dann würde der Überschuss als ihr Einkommen auf ihren Bedarf angerechnet.

Da das eine Maßnahme der ARbeitsagentur ist, hättest du diese Fragen doch am besten mit deinem Berater besprochen?

Der hätte dir genau ausgerechnet, wie viel Geld du bekommst. Der hätte dir auch sagen können, ob dir zusätzlich noch irgendwelche Gelder zustehen.

Nicht immer bekommt man alles gleichzeitig ...

Und mit dem Berater hättest du auch klären können, wie die Zwischenzeit finanziell überbrückt werden kann ....

Steht in deinem Ausbildungsvertrag.