Wie viel würde ich BAB bekommen?

3 Antworten

Zur Berechnung findest du im Internet einen kostenlosen BAB - Rechner !

Als Azubi - oder Student stünden dir in eigener Wohnung oder WG - derzeit 860 € an Unterhalt zu, darauf würde das derzeitige Kindergeld von 204 € voll angerechnet und deine Netto Vergütung bis auf in der Regel pauschalen 100 € Freibetrag für Aufwendungen wegen der Ausbildung auch.

Bei 800 € Brutto und Steuerklasse 1 als Single solltest du nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 640 € Netto aufs Konto bekommen, es blieben dann nach Abzug dieser 100 € Freibetrag um die 540 € + 204 € Kindergeld = um die 744 €.

Würden deine Eltern also leistungsfähig sein, dass deine Erstausbildung oder Studium sein und dein Auszug notwendig, dann müssten sie die noch den Differenzbetrag bis zu diesen 860 € zahlen.

Es könnte also bei nicht Leistungsfähigkeit der Eltern noch ein BAB - Anspruch bestehen, aber das wird dir dann der BAB - Rechner sagen, sollte wenig oder kein BAB - Anspruch bestehen, dann stünde dir ggf.weiterhin vom Jobcenter eine Aufstockung zu.

Bei 340 € monatlicher KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete + derzeit min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, sollte dein derzeitiger Bedarf bei min.772 € liegen.

Auf deine 800 € Brutto stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen von zunächst 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Dir stünden dann bei 800 € Brutto min.erst einmal 240 € an Freibetrag zu, bei angenommen 640 € Netto würden das dann max.400 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben + derzeit 204 € ( ab 2021 dann 219 € ) Kindergeld, ergeben dann um die 604 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Bedarf min.772 € abzüglich max.604 € = min.um die 168 € an monatlicher ALG - 2 Aufstockung, bekämst du also wenig oder gar kein BAB - dann sollte dir diese Aufstockung bzw.der fehlende Differenzbetrag zustehen.

Würdest dann auch weiterhin keinen Rundfunkbeitrag von derzeit noch 17,50 € pro Monat zahlen müssen.

Jakobkaso 
Fragesteller
 14.06.2020, 09:41

Sorry aber du machst mich verrückt .. du hast mir selber geschrieben dass Kindergeld nicht angerechnet wirdbumd jetzt wird es doch angerechnet ? :

Nein !

Kindergeld ist kein anrechenbares Einkommen und kann somit auch keine Auswirkung auf evtl.gezahltes BAB - haben

1
isomatte  14.06.2020, 09:42
@Jakobkaso

Beim BAB - nicht, aber bei einer evtl.zusätzlichen ALG - 2 Aufstockung durchs Jobcenter schon !

0
Jakobkaso 
Fragesteller
 14.06.2020, 09:44
@isomatte

Als Azubi - oder Student stünden dir in eigener Wohnung oder WG - derzeit 860 € an Unterhalt zu, darauf würde das derzeitige Kindergeld von 204 € voll angerechnet und deine Netto Vergütung bis auf in der Regel pauschalen 100 € Freibetrag für Aufwendungen wegen der Ausbildung auch.

0
Jakobkaso 
Fragesteller
 14.06.2020, 09:46
@Jakobkaso

Zur Berechnung findest du im Internet einen kostenlosen BAB - Rechner ! Der Rechner ist veraltet. Die Erhöhung der Beträge amäb 08.19 sind noch nicht eingearbeitet

0
isomatte  14.06.2020, 09:49
@Jakobkaso

Mit Unterhalt ist der deiner Eltern in einer Erstausbildung oder Studium gemeint, da deine Eltern aber ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter beziehen, sind sie ja nicht leistungsfähig.

Aber um dir erst einmal einen Überblick zu geben habe ich dir das auch geschrieben und wie das Kindergeld und deine Netto Azubi Vergütung auf diesen Elternunterhalt angerechnet würden.

Ich habe dir dann doch extra noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geschrieben und wie dann die Anrechnung bei einer evtl.ALG - 2 Aufstockung aussehen würde.

Dein evtl.BAB - Anspruch hat mit dem SGB - ll nichts zu tun, dass ist eine Leistung nach dem SGB - lll von der Agentur für Arbeit und nicht vom Jobcenter.

0
isomatte  14.06.2020, 09:52
@Jakobkaso

Einen Antrag musst du doch eh stellen, dann wirst du ja sehen ob und wenn ja was du noch bekommen würdest.

1
Agamemnon712  14.06.2020, 10:13
@Jakobkaso
Sorry aber du machst mich verrückt

Es gibt sog. "Fachidioten", die über ein durchaus profundes Wissen verfügen können, aber nicht zwingend auch in der Lage dazu sind, es immer richtig zu transportieren.

0
isomatte  14.06.2020, 10:18
@Agamemnon712

Man muss die Erklärungen nur richtig lesen, im Bedarfsfall auch mehrmals und das geschriebene dann auch verstehen !

Wenn du es besser kannst dann gib eine dementsprechende Antwort an den FS - ler ab, mit der er dann auch etwas anfangen kann.

0

Mit deinem Azubigehalt und Kindergeld hast du genug Einkommen. Da gibt es kein BAB mehr

Jakobkaso 
Fragesteller
 13.06.2020, 22:25

Das Kindergeld ist anrechnungsfrei

0

800 Euro brutto = 641 Euro netto + 204 Euro Kindergeld ( ab Jan. 2019 = 219 Euro )

https://www.mystipendium.de/geld/bab-berufsausbildungsbeihilfe

Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen haben nur dann einen BAB-Anspruch, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern leben. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Der Höchstsatz beträgt 538 Euro plus Mietzuschuss von höchstens 84 Euro.

Wenn Du kein BAB bekommst, wovon auszugehen ist, so wirst Du zukünftig Rundfunkgebühren bezahlen müssen ..... monatlich 17,50 Euro .

Jakobkaso 
Fragesteller
 13.06.2020, 19:51

Warum sollte ich kein BAB bekommen ich wohne alleine und bin 19

0
Jakobkaso 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:03

Du absolvierst eine außerbetriebliche oder betriebliche Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Daneben bist Du älter als 18 Jahre oder verheiratet beziehungsweise lebst mit Deinem Partner zusammen in einer Wohnung. Auch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verpartnerte Personen haben einen Anspruch auf Zuschuss und sind Ehepartnern in Bezug auf die finanzielle Beihilfe zur Berufsausbildung gleichgestellt.

Das steht sogar auf der Website die Sie mir verlinkt haben . Jetzt ist aber die Frage wie viel bekomme ich ?

0
wilees  13.06.2020, 20:07
@Jakobkaso
Jetzt ist aber die Frage wie viel bekomme ich ?

Da bleibt nur eines .... Antrag stellen und Du erfährst es. Nur bedenke .... selbstverständlich wird Dein Einkommen aus Deiner Ausbildung angerechnet.

0
Jakobkaso 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:08
@wilees

Klar , aber warum hast du am Anfang geschrieben. Es ist davon auszugehen dass ich keinen Anspruch auf BAB habe ?

0
wilees  13.06.2020, 20:13
@Jakobkaso

Weil ich einmal hochgerechnet habe, was einem außerhalb des Elternhauses lebenden Auszubildenden als elterlicher Unterhalt incl. Kindergeld zusteht.

Was ich nicht berücksichtigt habe .... den Freibetrag ..... also wirst Du vermutlich auch bei BAB noch einen Betrag dazu bekommen.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag ab 01.01.2020 abweichend von den Tabellenwerten 860 Euro (735 Euro bis 31.12.2019) monatlich. In diesem Betrag sind 375 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.

0
Jakobkaso 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:18
@wilees

Wie oben steht meine Eltern beziehen Harzt IV ich habe das Gefühl dass du bei den 2 Antworten meinen Beitrag nicht gelesen hast

0