BAB Nachzahlung ALG2 gekürzt?

2 Antworten

Wenn euer Bedarf anhand des anrechenbaren Einkommens gezahlt wurde und es dann im Leistungsbezug eine Nachzahlung ( zusätzliches Einkommen ) gibt, dann wird diese natürlich entsprechend mindernd auf euren Bedarf angerechnet.

Grundsätzlich darf und muß das Amt sicherlich Einkommen auf Eure Leistungen anrechnen. In aller Regel auf Zuflußbasis = Einkommen werden (rückwirkend) auf den Leistungsmonat angerechnet, in welchem sie auf dem Girokonto eingehen.

Hätten die nicht von vorn herein den Unterhalt mit berechnen müssen

Wenn er bereits vom Vater gezahlt wurde - Ja. Wurde dies vom Jobcenter übersehen?

Ich kann anhand Deiner Beschreibung nicht genau nachvollziehen, um was es geht.