ALG2 Nachzahlung der Stadtwerke trotz Job?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es um die Betriebskosten und nicht um eine Nachzahlung für normalen Haushaltsstrom geht, dann muss es auf formlosen schriftlichen Antrag übernommen werden.

Wichtig ist, dass dir diese Nachzahlung / Abrechnung im Leistungsbezug zugeht und du diese dann noch im Leistungsbezug beim Jobcenter einreichst.

4ny3ody 
Fragesteller
 22.11.2019, 12:19

Sowohl Strom für den Haushalt, als auch Heizkosten, welche üblicherweise übernommen wurden und eigentlich in den Leistungsbezug eingehen würden. Dieser würde, Ende Dezember soweit ich weiß, mit der ersten Lohnzahlung verrechnet.

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isomatte  22.11.2019, 12:29
@4ny3ody

Nachzahlung für Haushaltsstrom musst du selber zahlen, die Nachzahlung für Heizkosten müssen übernommen werden, hast das ganze ja im Leistungsbezug ( Abrechnung ) erhalten und im Leistungsbezug auch beim Jobcenter eingereicht.

Um eine Verrechnung im Dezember durchführen zu können, müsste dein erster Lohn auch noch im Dezember ( Zuflussprinzip ) auf deinem Konto eingehen und wie ich die Jobcenter kenne, würde da nichts verrechnet, sondern du würdest eine Nachzahlung der BK - erhalten und dann käme dementsprechend später eine Rückforderung.

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4ny3ody 
Fragesteller
 22.11.2019, 12:52
@heurekaforyou

Dass Stromkosten nicht übernommen worden ist mir entfallen. Diese sind jedoch tragbar.

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4ny3ody 
Fragesteller
 22.11.2019, 16:31
@heurekaforyou

Von was für einem Missbrauch reden Sie? Ich bin im Wartesemester zwischen Abitur und Studium, gehe sorgfältig mit meinen Finanzen um so gut es eben geht und bin aktiv arbeitssuchend.

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heurekaforyou  22.11.2019, 17:10
@4ny3ody

In deiner Frage heißt es:

Wenn ich jetzt im Dezember anfange zu arbeiten, steht mir die Übernahme dieser Nachzahlung noch zu?

Du machst die Arbeitsaufnahme von der Übernahme der Nachzahlung durch das Jobcenter abhängig!

Ich möchte etwas ansparen um mein Studium finanzieren zu können und finde nur Jobs wo der Lohn kaum über dem ALG2 Geld liegt

Du bist gesetzliche verpflichtet auch Arbeiten zu übernehmen, die unterhalb der Hartz-VI Bezüge liegen. Den Differenzbetrag würde das Jobcenter aufstocken!

müsste also, wenn mein Anspruch auf Kostenübernahme bei Antreten einer Tätigkeit erlischt sogar dazu zahlen, um zu arbeiten, was aktuell für mich unmöglich ist.

Was dir passieren könnte ist, dass das Jobcenter dir die Kostenübernahme als Darlehen gewährt. Was glaubst du eigentlich wie andere ihre Rechnungen bezahlen?

Kann ich mich jetzt also bewerben, oder bin ich quasi finanziell gezwungen zu warten, bis die Nachzahlung erledigt ist, ehe ich einen Job antrete?

Also was möchtest du mir erzählen?

so gut es eben geht und bin aktiv arbeitssuchend.

Der Inhalt deine Frage beschäftigt sich vom ersten bis zum letzten Satz ausschließlich damit, ob du trotz Arbeitsaufnahme noch die 200,- EUR durch das Amt einstecken kannst.

Du weigerst dich eine Arbeit anzunehmen, weil der Lohn nicht hoch genug ist, um sparen zu können.

Immer schön bei der Wahrheit bleiben!

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4ny3ody 
Fragesteller
 22.11.2019, 17:19
@heurekaforyou

Ok Sie sind scheinbar einfach nur unfähig Texte gründlich zu lesen und zu interpretieren:
Grundlegend will ich einen Job annehmen, sollte ich dann jedoch eine Rechnung die eigentlich durch meinen Leistungsbezug erledigt wäre plötzlich selber übernehmen müssen wären das Kosten die mich unterhalb eines Überlebensminimums bringen.
Ich bleibe bei der Wahrheit, Sie aber leider bei haltlosen Unterstellungen!

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isomatte  23.11.2019, 19:12

Danke dir für deinen Stern !

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Es ist schon ungeheuerlich, welche Vorstellung du über die Inanspruchnahme von Sozialleistungen hast.

Ich möchte etwas ansparen um mein Studium finanzieren zu können und finde nur Jobs wo der Lohn kaum über dem ALG2 Geld liegt....

Du erwartest, dass alle die arbeiten gehen und ihre Sozialabgaben Hartz IV Leistungen überhaupt erst ermöglichen, deine asoziale Haltung finanzieren.

Die für den Bezug von Hartz IV erforderliche Bedürftigkeit sehe ich hier nicht.

Dein vorrangiges Interesse besteht darin, selbst verursachte Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

Was glaubst du eigentlich wer die Rechnungen derjenigen bezahlt, die arbeiten gehen?

Nach eigener Aussage lehnst du die Arbeitsaufnahme ab, weil der Verdienst nur wenig höher ist, als der Leistungsbezug.

Somit bist du nicht bedürftig und hast überhaupt keinen Anspruch. Weder auf laufende Bezüge - noch auf Übernahme von Nachzahlungen.

Du finanzierst deine Faulheit u.a. auch durch meine Steuern!

Rechtlich gesehen handelt es sich hier um Missbrauch von Sozialleistungen!

4ny3ody 
Fragesteller
 22.11.2019, 12:31

Was ungeheuerlich ist, ist ihre Aufregung über eine Frage, in der es darum geht, ob ich mir noch Lebensmittel leisten kann, wenn ich anfange zu arbeiten, ehe eine lebensnotwendige Rechnung getilgt ist.
Lesen Sie bitte die Frage genau, bevor sie kommentieren! Ich WILL arbeiten gehen, die Kosten der Nachzahlung zu tragen, würde es mir nur unmöglich machen, da ein möglicher Lohn deutlich weniger als diese Kosten über meinem Lebensbedarf liegt!

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Wenn du nicht mehr "bedürftig" bist, zahlst du ab dem Zeitpunkt deine Rechnungen selbst.

isomatte  22.11.2019, 11:52

Blödsinn, Frage richtig lesen !

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4ny3ody 
Fragesteller
 22.11.2019, 12:16

Die Frage ist ja, ob mein Bedarf mit Antritt eines Jobs sofort erlischt, oder laufende Rechnungen auf deren Zahlung ich aktuell einen Anspruch habe, noch als Bedarf zählen.

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isomatte  22.11.2019, 12:22
@4ny3ody

Erst einmal hättest du bis zum ersten Lohneingang ( Zuflussprinzip ) auf deinem Konto weiterhin Anspruch auf ALG - 2, wenn du deinen ersten Lohn also angenommen für Dezember erst im Folgemonat bekommen würdest, dann stünde dir dein voller Bedarf für Dezember noch zu, ohne das du etwas zurückzahlen müsstest.

Aber darauf kommt es in deiner Situation auch gar nicht an, du hast doch deine Abrechnung beim Jobcenter schon eingereicht und das während deines Leistungsbezuges.

Also steht dir auch die Übernahme dieser Nachzahlung zu, selbst dann, wenn das Jobcenter angenommen 3 Monate für die Bearbeitung benötigen würde und du schon aus dem Leistungsbezug raus wärst.

Wenn du nach deiner Beschäftigungsaufnahme nicht viel mehr an Netto als ALG - 2 hättest, dann steht dir ja entweder vorrangig Wohngeld oder weiterhin eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zu.

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Strom zahlt man selber von alg 2!

Dafür kann man diese Nachzahlung dan behalten ! Du wirst dir wohl ein Darlehn holen müssen!

4ny3ody 
Fragesteller
 22.11.2019, 12:51

Danke für den weiteren Hinweis! Dass die Stromkosten nicht übernommen werden ist mir leider entfallen. Jedoch sollte ich auch ohne ein Darlehen die Kosten tragen können, sofern mir die Heizkosten nicht zur Last gelegt werden.

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