In welchem Zusammenhang steht BAB und Unterhalt?

2 Antworten

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für BAB - oder Bafög - erfüllt sind, gehen diese dem Unterhalt von den Eltern vor.

Man muss ja in den Anträgen entsprechende Angaben und Nachweise über das Einkommen der Eltern und ggf.weiteten unterhaltsberechtigten Kindern machen.

Eigene Einkommen bzw.bei BAB - eine Nettovergütung wird da auch berücksichtigt.

Im Bescheid wird dann eine entsprechende Übersicht enthalten sein, also wenn die Eltern entsprechend leistungsfähig wären, was dein Bedarf ist, was dir bei Bewilligung an Leistungen zusteht und was Du an Unterhalt von den Eltern fordern müsstest, damit Du dann auf deinen Bedarf kommst.

Aber bei BAB - muss man dann auch nach dem Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gehen, da kann es nämlich zu Unterschieden von der Höhe her kommen.

Denn BAB - käme ja nur dann in Betracht, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt und gemeldet ist.

Dann stünde dem Kind derzeit ohne Berücksichtigung von eigenem Einkommen im Monat Unterhalt von 930 Euro zu, Leistungsfähigkeit der Eltern und notwendiger Auszug vorausgesetzt.

Von der Nettovergütung könnte das Kind einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen.

Der Rest würde im Regelfall von den 930 Euro abgezogen, dann stünde dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, dass würde voll auf den noch evtl.ungedeckten Unterhaltsanspruch angerechnet.

Es könnte im Regelfall nur dann noch ein Anspruch auf Unterhalt von den Eltern bestehen, wenn noch ein ungedeckter Bedarf vorhanden wäre und die Eltern auch leistungsfähig wären.