Kriegt man ein Vorschuss vom Amt?

3 Antworten

Natürlich kannst Du einen Vorschuß beantragen.

Teile dem Jobcenter mit, daß Du einen Job gefunden hast und auch, wann Du anfängst zu arbeiten.

Meiner Meinung nach sollte Dein Antrag auf ALG 2 weiter bearbeitet werden, da Du ja im August bedürftig bleibst, wenn das erste Geld vom AG erst im September kommt.

Wie genau das Jobcenter reagiert, läßt sich allerdings nicht voraussehen.

Falls Du jedoch im August bereits Lohn vom AG bekommst, wird dieser sicherlich auf das ALG 2 für August angerechnet, falls der Antrag bewilligt wird.

Wann hast Du denn deinen Antrag abgegeben, hast Du die Beschäftigungsaufnahme dem Jobcenter schon mitgeteilt ?

Wenn nicht, dann würde ich an deiner Stelle noch ein paar Tage warten, wenn Du Glück hast, bekommst Du in der Zwischenzeit deinen Bescheid, ich hoffe eine Bewilligung und keine Anlehnung und dann hätte das Jobcenter auch fällige Leistungen schon angewiesen, also auch für den Monat August.

Mitteilen und nachweisen würde ich die Beschäftigungsaufnahme ggf. 2 oder auch erst 1 Tag vorher, damit das Jobcenter deinen evtl. Anspruch für August nicht mehr einstellen kann, damit sparst Du dir dann eine schriftliche formlose Beantragung eines zinslosen Darlehens zur Überbrückung.

Wohnst Du denn alleine, was zahlst Du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, was verdienst Du Brutto und was würdest Du in etwa an Netto bekommen und wann soll der Lohn auf deinem Konto sein ?

Würde dein erstens Einkommen erst im September auf deinem Konto ( Zuflussprinzip ) eingehen, dann stünde dir bei Leistungsanspruch auch dein voller Bedarf für den August noch zu, auch wenn Du da schon einen halben Monat arbeitest.

Nur wenn Du dein teilweises Einkommen aus August noch in diesem aufs Konto bekommen würdest, dann würde dein Einkommen auf den ganzen und nicht nur auf den halben Monat angerechnet.

Entweder hast Du dann soviel anrechenbares Einkommen das Du deinen ALG - 2 Bedarf damit decken kannst, dann müsstest Du die Leistungen für August voll zurückzahlen, oder eben nicht, dann müsstest Du nur den anrechenbaren Teil erstatten und das geht im Regelfall auf schriftlichen formlosen Antrag auch in Raten.

Mal ein Beispiel :

Du wohnst alleine und zahlst für diene KDU - 454 €, dann käme derzeit min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 446 € dazu, dann läge dein Bedarf bei min. 900 € im Monat.

Nun würdest Du für den halben Monat auf 1200 € Brutto und 900 € Netto kommen und bekommst dieses auch noch im August aufs auf dein Konto.

Auf dein Bruttoeinkommen stehen dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du also angenommen auf min. 1200 € Brutto kommen, könntest Du dann min. erst einmal den derzeit max. Freibetrag von 300 € geltend machen und von den angenommenen 900 € Netto abziehen.

So käme man dann angenommen auf max. 600 € anrechenbares Erwerbseinkommen, würde dann also bedeuten, Du müsstest dann max. diese ans Jobcenter erstatten und die 300 € stünden dir als sogenannte Aufstockung zu.

Ich hab ab dem 15 August diesen Monats ein Job gefunden da ...

Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst (Hilfebedürftig bist), ja *)

  • entweder hast Du einen Anspruch auf ALG II
  • oder Du könntest ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

*) bewertet wird allerdings keine Teilzeitraum (z.B. 1.-15. August) sondern der vollständige Monat.