Kann das Jobcenter mich (u25) zwingen zu meinen Eltern zurückzuziehen?

3 Antworten

wenn du bereits allein in einer eigenen wohnung lebst, schickt dich keiner zurück zu deinen eltern. du stellst normal einen antrag auf alg2 und wartest bis der bescheid durch ist. dann bekommst du deinen regelsatz und angemessene miete und musst halt schauen das du zügig wieder in arbeit oder ausbildung kommst.

lra99 
Fragesteller
 02.10.2018, 13:06

Danke für die Antwort, wenigstens einer der mal sachlich bleibt und nicht gleich rummeckert

isomatte  03.10.2018, 04:07

Ob die Miete angemessen ist oder nicht ist erst einmal nicht relevant, weil das Jobcenter diese erst einmal in tatsächlicher Höhe anerkennen und bei Bedürftigkeit voll übernehmen muss !

markusher  03.10.2018, 14:33
@isomatte

natürlich spielt es eine rolle ob die miete angemessen ist. ist sie es nicht, wird eine aufforderung ausgesprochen auf umzug.

isomatte  04.10.2018, 04:04
@markusher

Das streitet auch keiner ab, du aber schreibst in deiner Antwort das nur der Regelsatz und die angemessene Miete übernommen wird und das trifft zunächst erst einmal nicht zu, da erst einmal die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt werde müssen !

Es wird auch nur in Ausnahmefällen eine schriftliche Aufforderung zum Umzug kommen, denn dann müssten sämtliche notwendigen Kosten die mit dem Umzug im Zusammenhang stehen vom Jobcenter getragen werden und dann wird die ganze Sache ganz schnell unwirtschaftlich.

In der Regel gibt es dann nur eine Aufforderung zur Kostensenkung und diese ist nicht zwingend mit einem Umzug verbunden.

Das Jobcenter „zwingt“ dich zu gar nichts!

Warum gehst du nicht arbeiten und verdienst deinen Lebensunterhalt selbst?

Warum soll ICH (und die anderen Steuerzahler) deine Wohnung finanzieren?

markusher  02.10.2018, 07:22

weil er in einer notsituaton ist

Rubezahl2000  02.10.2018, 11:03
@markusher

Nennst du das "Notsituation", wenn man sich gerade ein neues iphone geleistet hat?

markusher  02.10.2018, 11:40
@Rubezahl2000

das kann dir doch egal sein und tut mit der derzeitigen situation nichts zur sache.

Rubezahl2000  02.10.2018, 11:00

Notsituation???
Das ist lächerlich und unverschämt! Vor 4 Wochen hat er sich ein neues iphone gekauft!
Luxus-Situation trifft es wohl eher!
Und ICH soll diesen Luxus finanzieren??? Ich finanziere bereits meine eigenen studierenden Kinder - ohne die Steuerzahler anzubetteln.Seine Eltern verdienen gut und DIE sind unterhaltspflichtig für ihn - ICH nicht! Und auch die anderen Steuerzahler nicht!

markusher  02.10.2018, 11:43
@Rubezahl2000

was er tut, was er nicht tut, ist doch nicht dein problem. was geht dich das an, was der ts vor vier wochen gekauft hat? er kann mit seinem geld tun und lassen was er will. seine eltern sind nicht mehr für ihn zuständig und schon garnicht unterhaltspflichtig. er ist ü18 und nicht in erstausbildung oder schule, somit besteht keine unterhaltspflicht.

DU finanzierst es ja nicht und DU zahlst ihm keinen unterhalt. der staat wird zahlen und der ts wird auf antrag auch leistungen erhalten, wie alle anderen erwachsenen bedürftigen in dtl auch.

auchmama  02.10.2018, 11:59
@markusher

Hallo, nicht zanken!

Der/die FS sammelt grad Lebenserfahrungen und ich habe leider die gleichen Befürchtungen. Das Ersparte ist nun aufgebraucht und der nächste Geldhahn wird gesucht.

So einfach funktioniert das alles aber nicht ;-)

markusher  02.10.2018, 12:08
@auchmama

doch das funktioniert recht simpel, in dem er einen antrag auf alg2 stellt. allerdings ist dieser geldhahn mit bedingungen verknüpft. kommt er diesen nicht nach, wird dieser wieder zugedreht.

Wenn das so war wie du geschrieben hast, musst du ganz sicher nicht zurück zu deinen Eltern !

Diese U 25 Regelung trifft nur dann zu, wenn man U 25 noch keine eigene Wohnung hatte bzw.noch bei seinen Eltern lebt, dann müssen nachweisbare Gründe erbracht werden, die es einem nicht mehr zumuten können weiterhin bei den Eltern wohnen zu bleiben.