Bearbeitungszeit Jobcenter

4 Antworten

Die zeiten die ich so meist mitbekommen habe lagen zwischen 4 und 6 Wochen.

Zeit lassen dürfen sie sich 6 Monate, denn erst dann kann man bei Anträgen eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn allerdings am 1.03 das Geld nciht da ist, solltest du zum Amt und dort Druck machen. hast du denn schon eine Bewilligung?

Darf ich fragen wie alt du bist?

SarahJean 
Fragesteller
 24.02.2013, 20:51

Danke für die Antwort erst einmal.

Ja, eine Bewilligung habe ich schon. Was jetzt nur noch aussteht ist, dass die gucken, wieviel sie nun von der Miete übernehmen. Es sind auch schon alle Unterlagen seit mind. 2 Wochen jetzt da. Und ich denke, dass die sich doch eigentlich beeilen müssen, da die Miete ja gezahlt werden muss, oder?

Ich bin 22.

SGB I meldet hier § 42 Vorschüsse: "(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."

Wenn man hingeht und seinen schriftlichen Antrag auf einen Vorschuss persönlich abliefert und bittet, den Vorschuss gleich mitnehmen zu können in Bar oder als Barscheck, dann gerät die Sache nicht so leicht unter den Stapel anderer Anträge.

Gruß aus Berlin, Gerd

Indivia  26.02.2013, 12:35

Das ist das wa ihr jetzt machen solltet.

Kommt darauf an, wie gering dein Verdienst ist und die Bearbeitung kann schon mal 4 Wochen dauern. Damit du deine Miete für März zahlen kannst, musst du zum Jobcenter und denen das dort verklickern...

SarahJean 
Fragesteller
 24.02.2013, 20:55

Danke für die Antwort. Es geht leider auch um das Deponat. Das müsste ich ja auch mal wissen. Ansonsten muss ich es irgendwi.e anders auftreiben.

Sind immerhin 750 €

undwasjetzt  24.02.2013, 21:45
@SarahJean

Mit so ein Deponat kenne ich mich ehrlich gesagt...gar nicht aus, sorry!

Meiner Meinung nach ist in solchen Fällen die Wohngeldstelle da. Das hat nichts zutun mit Arbeitslosengeld 1 oder 2. Wieso soll eigentlich der Steuerzahler Deine Erstausstattung bezahlen? Wenn ich als junger Mensch kein Geld habe für Möbel kann ich doch nicht den Steuerzahler dafür verantwortlich machen. Wir haben alle mal klein angefangen-sorry aber es ist nun mal so.LG

Larah10  27.02.2013, 00:31

Meiner Meinung nach ist in solchen Fällen die Wohngeldstelle da

..die mit keinem der genannten Punkte irgendetwas zu tun hätte.

Wieso soll eigentlich der Steuerzahler Deine Erstausstattung bezahlen?

Weil die Gesetze in unserem Land diesen Anspruch vorsehen, wenn jemand (mit oder ohne laufenden Hilfeleistungsbezug) nicht die nötigen Mittel dafür hat.

sorry aber es ist nun mal so

Du hättest es gerne so. Ist aber halt nicht :)