Mieterhöhung-wann Wohngeld Antrag einreichen?

4 Antworten

Bevor sie den Änderungsbescheid von der DRV - über die Erhöhung der Rente nicht hat braucht sie keinen Antrag zu stellen.

Wohnt sie denn alleine, wenn ja, was muss sie dann für die Warmmiete zahlen und was hat sie an Rente bzw.insgesamt an Nettoeinkommen im Monat.

Denn für das Wohngeld muss man nicht nur Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein, sondern benötigt auch noch ein Mindesteinkommen.

Dieses liegt dann bei min.80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder in ihrem Fall dann wohl eher nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.

Der Bedarf eines Singles liegt dann derzeit bei min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon benötigt sie dann min.80 % an eigenem Einkommen.

Du kannst ja mal einen Wohngeldrechner nehmen und selbst sehen, ob Deiner Mutter Wohngeld zusteht.

Im Juli gibt es wieder eine Rentenerhöhung. Ihr könntet den Bescheid abwarten und danach den Antrag stellen.

Nicht vor Erhalt der Rentenerhöhung am 01.07..2020. Jetzt ist es noch viel zu früh.

Da kannst du nichts vorher ausrechnen, es gibt keinen Pauschalbetrag. Sie soll den Antrag sofort stellen, denn sie bekommt ab dem Monat Wohngeld, ab dem es beantragt wurde, auch wenn sich die Bearbeitung bis Juli hinziehen sollte, lass dir eine Eingangsbestätigung geben.