Bekomme ich Wohngeld, auch wenn ich mit meinem Freund zusammenwohne?
Noch ein paar Details: Ich bezahle im Moment direkt an den Vermieter keine Miete, gebe aber was dazu und kümmere mich auch um Essen etc. Stehe noch nich mit im Mietvertrag, lässt sich aber leicht ändern, das ist ja Voraussetzung für Wohngeld. Habe kein Einkommen und beginne bald zu studieren. Bekomme auch sonst keine Sozialleistungen. Lohnt es sich also überhaupt, den Antrag zu stellen?
2 Antworten
Was heißt das lässt sich leicht ändern? Dein Partner ist demnach Hauptmieter der Wohnung. Im Fall des Falles muss der Vermieter den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag aufsetzen in dem ihr beide als Hauptmieter aufscheint. Ob er das macht ist in erster Linie seine Entscheidung. Einen Antrag auf Wohngeld kannst du dann immer stellen, den kann aber auch dein Partner stellen. Es werden alle Einnahmequellen zusammengerechnet (Gehalt, Bafög, Einkommen aus Nebenverdienste etc) das ist die Bemessungsgrundlage und darauf basierend wird berechnet ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt oder nicht.
Nein. Du verfügst nicht über das nötige Mindesteinkommen und später, als Studentin, ist das Wohngeldgesetz nicht auf dich anzuwenden.