Früher waren die Azubis ja froh, wenn sie "übernommen" wurden. Aber der heutige Fachkräftemangel sollte dich schon dazu bringen, dich rechtzeitig (3 Monate vorher) nach anderen Aufgaben umzusehen. Wenn dir deine Ausbildungsfirma dann ein besseres Angebot macht, kannst du das ja immer noch entscheiden.

...zur Antwort

Auf das was die AfD in ihrem Parteiprogramm hat, und was die einzelnen Redner von sich geben, kannst du sowieso nichts geben. Man hat ja meistens den Eindruck, dass sie ihr eigenes Programm gar nicht kennen.

Hauptsache, man kann im Bierzelt Naziparolen verbreiten, weil man weiß, dass das dortige Publikum genau das auch hören will.

...zur Antwort

Das ist ein Frage der Zählweise.

Wenn es der Polizei MAL gelingt, eine Taschendiebsgang zu erwischen, fällt das natürlich sofort in diese Kategorie. Außerdem wurde noch nie wirklich erklärt, wer für diese Statistik überhaupt als "Ausländer" gezählt wird.

...zur Antwort

So lange nichts lose klappert, (also abfallen könnte), und nichts spitzes hervorsteht woran man sich verletzen kann, ist das Fahrzeug auch fahrtüchtig. Es sieht eben nur nicht gut aus.

...zur Antwort

Das ist weder gut noch schlecht, sondern folgt einfach der wirtschaftlichen Logik.

...zur Antwort

Ein Einzelvertrag gilt nur für die jeweilig gebuchte Reise.

Wenn du einen Jahresvertrag schließt, sind da ALLE Reisen bis zu 8 Wochen pro Jahr gedeckt. Und DIESER Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird.

...zur Antwort

Du bist keineswegs verpflichtet, das der jeweilig anderen Firma mit zuteilen. (Das wüprde deine Aussicht auch kaum verbessern)

Es ist doch vollkommen normal, dass ein Interessent sich auch anderswo bwéwirbt.

...zur Antwort

Wenn die Steuerkette (oder der Zahnriemen) neu waren, kann er das ja wohl belegen. Und wieso hat der Händler dann nicht den Ölwechsel vorgenommen, BEVOR er das Fahrzeug verkauft hat?

Such dir einen Anwalt

...zur Antwort
Wer muss für Einsätze bei Risikospielen zahlen?

Darf der Staat die DFL an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen beteiligen? Oder ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vom Steuerzahler zu bezahlen? Darüber verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht.

Ein teurer Spaß für den Steuerzahler: Polizeieinsätze bei Fußballspielen. Bild: Openverse.org

Wenn Dortmund gegen Schalke spielt, der Hamburger SV zum Stadtderby gegen St. Pauli oder zum Nordderby bei Werder Bremen antritt oder andere Vereine mit langjährigen Rivalitäten aufeinandertreffen - dann werden Fußballspiele zum Großeinsatz für die Polizei.

Um die Sicherheit im deutschen Fußball zu gewährleisten, fielen in der Saison 2022/23 allein in der ersten und zweiten Bundesliga insgesamt gut 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 1238 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten. Gut 1200 Polizeibeamte - viele Millionen Euro, um rund um die Stadien für Ordnung zu sorgen. In manch anderen Ländern beteiligen sich die Ligen oder die Vereine an diesen Kosten. In Deutschland zahlt alles der Steuerzahler.

Bisher jedenfalls, denn 2014 hat ausgerechnet das kleinste Bundesland Bremen die Voraussetzungen geschaffen, um König Fußball zur Kasse zu bitten.

Dagegen wendet sich die Deutsche Fußballliga mit der Verfassungsbeschwerde. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kosten-fussballspiele-bundesverfassungsgericht-100.html

Was meint Ihr dazu?

...zur Frage

Normalerweise gilt das "Verursacherprinzip". Wer diesen Einsatz verursacht, muss eben auch dafür zahlen.

Die Alternative wäre, dass der Staat diese "Risikospiele" einfach unterbindet, und in leeren Stadien stattfinden lässt.

...zur Antwort

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung.

Und wenn du selbst pflichtversichert bist, bleibt es dabei.

...zur Antwort

Eine freiwillige eigene Mitgliedschaft kostet den MINDESTBEITRAG von knapp 230 € (incl., Pflegeversicherung)

Wenn due noch berechtigt bist, für die Familienversicherung, kannst du das auch selbst mit deiner bisherigen Krankenkasse klären. Da müssen die Eltern gar nicht zustimmen.

...zur Antwort

Die Staatsanwaltschaft hat eben auch noch etwas anderes zu tun. 6 Wochen sind da gar kein Zeitraum. Mache Sachen dauern auch bis ins nächste Jahr.Das ist ja gerade die Krux bei solchen Bagatellen, dass sie nicht auf der Stelle bestraft werden.

...zur Antwort

Bei einem Unfall versucht der Versicherungsträger natürlich seine Kosten auf dem Regressweg erstattet zu bekommen. Da ist es durchaus möglich, dass du zur Kasse gebeten wirst. Dazu ist die gesetzliche Unfallversicherung sogar gezwungen.

Selbst wenn du strafrechtlich NICHT belangt wirst, besteht dieser Schadensersatzanspruch.

...zur Antwort

Der Beitrag richtet sich nach dem tatsächlichen Verdienst in diesem Monat. Und mit dem Ausscheiden beginnt die Nachversicherungsfrist von 30 Tagen. Diese soll dem Versicherten ja die Gelegenheit geben, sich rechtzeitig um die Folgeversicherung zu kümmern. Wird nicht innerhalb dieser 30 Tage eine erneute Versicherungspflicht begründet, ist der Beitrag auch rückwirkend zu leisten.

...zur Antwort
Krankenkasse fordert 44.000€?

Hallo,

Ich habe im März einen Brief von meiner Krankenversicherung erhalten in dem eine Forderung von knapp 44.000€ gestellt ist. 28.000€ davon sind Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und 16.000€ sind Säumniszuschläge, genauer wird nicht darauf eingegangen. Ich habe in diesem Zeitraum keine besonderen medizinischen oder pflegerischen Leistungen in Anspruch genommen. Ich weiß nicht ob ich überhaupt mal beim Arzt war.

Daher gehe ich davon aus, dass ich wohl für einen gewissen Zeitraum in die freiwillige Versicherung gerutscht bin. Ich habe leider nie eine Information von der Versicherung erhalten und dies ist auch der erste Brief dazu. 

Ich habe mich nun informiert und diese Beiträge verjähren nach einer Frist von 4 Jahren, die ganze Sache liegt mehr als 4 Jahre zurück. Weshalb die Krankenversicherung theoretisch gar kein Anspruch mehr auf diese Beiträge hätte. 

Das Problem ist, in dem Brief gab es eine Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen und diese habe ich leider versäumt. Ich war zwar die letzten 3 Wochen nicht zuhause und habe den Brief auch zu spät geöffnet aber angenommen habe ich ihn vor Abreise, weshalb es wohl eigenes Verschulden ist. 

Gibt es nun noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder bin ich jetzt verpflichtet 44.000€ für „nichts“ zu bezahlen? Und darf die Versicherung überhaupt die Forderung stellen wenn sie rechtlich bereits verjährt ist? 

Vielleicht war mal jemand in der Situation und kann mir weiterhelfen. 

...zur Frage

Krankenversicherung ist Pflicht in Deutschland. Wenn du (aus welchem Grund auch immer) keine Beiträge gezahlt hast, sind diese eben fällig, und zwar auch die Säumniszuschläge.

Dass es dazu gekommen ist, hast du aber selbst verursacht. Hättest du dich ordnungsgemäß auf deine Post gemeldet, wäre die Forderung weitaus geringer.

...zur Antwort

Natürlich KANN man diese Arbeit auch im öffentlichen Dienst verrichten. Eine Solche Stelle wird ausgeschrieben, wenn eine vakant wurde.

...zur Antwort

Die gesetzliche Kündigungsfrist bleibt bei 4 Wochen zum Monatsende oder dem 15.

Tarifvertraglich können andere Fristen festgelegt werden, die dann für beide Seiten verbindlich sind.

...zur Antwort