Krankenversicherung als 18 Jährige Schülerin?
Kann man sich bei einer GKK in diesem Fall versichern lassen? Schülerin bedeutet in dem Fall Berufskolleg mit dem Ziel Fachabi, Familienversicherung ist aus etlichen privaten Gründen keine Option.
5 Antworten
Auch ohne Zustimmung und Gespräch mit dem Hauptversicherten der Familienversicherung (Vater/Mutter) kann diese eingeleitet werden und diese Hauptperson kann sich nicht dagegen wehren.
Darf ich Fragen, wie es dazu gekommen ist, dass Du nicht mehr versichert bist?
In der Familienversicherung können Sie Familienangehörige mitversichern, wenn diese
- einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,nicht selbst versichert sind,nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,nicht hauptberuflich selbstständig sind undkein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.
Es sind alle Voraussetzungen erfüllt. Sofern Ihr die Krankenversicherung kennt, könnt Ihr mit denen Kontakt aufnehmen und diese dort beantragen und zwar auch gegen den Willen des Vaters.
Hier der Link zum Nachlesen.
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/familienversicherung
Es handelt sich übrigens um eine Informationsseite des Ministeriums. Ruft direkt die Krankenkasse an und klärt das oder aber bei der Hotline der Seite.
Hier übrigens ein Urteil, wo eine Familienversicherung auch gegen den Willen des Hauptversicherungsnehmers in Kraft gesetzt werden kann.
Auch hier kannst Du Dich drauf berufen.
Vielen Dank. Werden das am Montag sofort vor Ort ansprechen, in der Hoffnung, dass auch der Vater bei der Barmer ist.
Die Familienversicherung wäre aber die vorrangigste, billigste Option. Darüber entscheiden nicht die Eltern z.B. sondern die Krankenkasse. OK, Ausnahme wäre wohl die private Versicherung
Ansonsten dürfte die Schüler/Studenten-KV in Frage kommen
Eltern sind keine Hilfe, verweigern Auskunft über Krankenkasse und versuchen das Leben zu erschweren
Hast du so gar keine Ahnung welche KK du bisher warst? So schnell wechselt man die nämlich nicht und du kannst mit der KK Kontakt aufnehmen.
Na ja, und wenn die Eltern schon bei der KK unkooperativ sind, wie sieht es dann mit Unterhalt, Kindergeld usw. aus? Mit Ü18 kannst und müsstest du es selber einfordern und ggfs. einklagen.
Die Eltern können nicht einfach bestimmen das du die Schule verlässt und sind ggfs. unterhaltspflichtig.
Geht hier um meine Freundin. Mutter lebt seit sie ungefähr 2 war wieder in Thailand. Freundin wird in einer Woche 18 und ist seit 4 Monaten beim Jugendamt untergebracht. Davor hat sie bei der Oma gewohnt, wo es ihr extrem schäbig ging. Die Versicherung war BARMER und lief eben über die Oma. Nach einer Zeit in der Jugendamt Obhutname kam der anruf der KK, sie wäre nicht mehr versichert, da bei der Oma ausgezogen und ihr Vater behauptet sie könne nicht in seine Familienversicherung, da sie nicht bei ihm wohnt, was meines Wissens nach Schwachsinn ist aber auch das Jugendamt widerspricht ihm da nicht. Werden jetzt erstmal am Montag zu BARMER vor Ort gehen und genau fragen was man noch machen kann. Kindergeld wird demnächst der Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt.
Die Frau von Barmer an Telefon meinte sie glaubt nicht, dass Schüler über die Studentenversicherung versichert werden können, die vor Ort werden aber sicher genaueres sagen können.
Es gibt bei den GKV spezielle Schüler/Studententarife. Nicht wirklich billig aber möglich. Wird selten gemacht (recht teuer), ist aber möglich
Ich finde absolut nur Auskünfte über reine Studententarife, das ist das Problem
Die Antwort hilft der Fragenden nicht im geringsten weiter. Bitte keine Schätzungen oder Meinungen posten. Das ist nicht hilfreich.
Klar. Musst es halt bezahlen können.
Was zahlt man in dem Fall. Kriegt man auch Tarife ähnlich wie Studenten oder muss man sich freiwillig versichern, was ja eigentlich komisch wäre wenn aktuell gar keine Versicherung besteht.
Eine freiwillige eigene Mitgliedschaft kostet den MINDESTBEITRAG von knapp 230 € (incl., Pflegeversicherung)
Wenn due noch berechtigt bist, für die Familienversicherung, kannst du das auch selbst mit deiner bisherigen Krankenkasse klären. Da müssen die Eltern gar nicht zustimmen.
Die Krankenkasse selbst hat angerufen und gemeint Versicherung besteht nicht mehr, nichts zu machen.
Das wäre ja nur dann möglich, wenn das entsprechende Elternteil dort nicht mehr versichert wäre. Und auf einen Anruf solltest du auch nicht viel geben. Das klärst du vor ORT.
Den Status "unversichert" gibt es in Deutschland gar nicht. Du bist automatisch dort "freiwillig versichert" und entsprechend beitragspflichtig.
Es ist eben die gesetzliche Regelung, dass du AUTOMATISCH bei deiner letzten Krankenversicherung " als freiwilliges Mitglied" geführt wirst, sobald die Voraussetzung der Pflichtversicherung weg fällt. Das ist ja genau deswegen, um zu verhindern, dass jemand aus dem Versicherungsschutz heraus fällt.
Wenn du dich dort nicht umgehend meldest, wirst du auch automatisch mit dem HÖCHSTBEITRAG belastet. Das sind ca 800 € im Monat.
Dann besteht sie dort nicht mehr, aber mit Hilfe der Webseite kannst Du in Erfahrung bringen, wo die Versicherung besteht, notfalls über einen Anwalt.
Wenn er Bürgergeld erhält, werden von dort die Beiträge bezahlt und dort ist auch hinterlegt, wo er versichert ist. Ist er berufstätig, so weiß es der Arbeitgeber.
Der Anwalt kostet Euch übrigens nichts. Wenn man kein Einkommen hat, geht man zum Amtsgericht, legt seine Einkommenssituation offen und erhält im ersten Schritt einen Übernahme für eine Erstberatung durch einen Anwalt. Mit diesem schnell einen Termin vereinbaren und er wird alles weitere in die Wege leiten.
Die einzige Situation indem nichts möglich wäre, wäre, wenn er weder Einkommen hat, noch Bürgergeld oder Rente bezieht. Ich führe jetzt nicht alles aus, aber es gibt noch mehr Möglichkeiten (Unterhaltspflicht bis zum 23. Lebensjahr etc.).
Möglicherweise steht ihr sogar Unterhalt zu, kann ihn der Vater nicht bezahlen, kann man Unterhaltsvorschuss beantragen. Wie gesagt, der Anwalt wird Euch helfen. Ruft vorher den Anwalt an, den Antrag auf kostenlose Beratung kann man möglicherweise auch in seiner Kanzlei stellen.
Unterhaltsvorschuss ist bis zum 18. Lj. begrent, Aber dann hätte sie selbst Anspruch auf Bürgergeld.
Das Problem ist, dass all diese Schritte extrem lange dauern würden und sie jetzt versichert werden muss. Also hoffen, dass er auch bei Barmer ist und man sie sofort da reinbringen kann.
Geht um meine Freundin. Hat jahrelang bei der Oma gewohnt und war wohl über diese versichert. Dann in Jugendamt genommen worden, da Familie gestört. Jetzt behauptet ihr Vater sie könne nicht in die Familienversicherung weil sie nicht bei ihm zuhause gemeldet ist. Ich dachte es wäre egal wo sie wohnt, aber auch das Jugendamt behauptet das selbe wie der Vater.