Krankenkasse fordert 44.000€?
Hallo,
Ich habe im März einen Brief von meiner Krankenversicherung erhalten in dem eine Forderung von knapp 44.000€ gestellt ist. 28.000€ davon sind Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und 16.000€ sind Säumniszuschläge, genauer wird nicht darauf eingegangen. Ich habe in diesem Zeitraum keine besonderen medizinischen oder pflegerischen Leistungen in Anspruch genommen. Ich weiß nicht ob ich überhaupt mal beim Arzt war.
Daher gehe ich davon aus, dass ich wohl für einen gewissen Zeitraum in die freiwillige Versicherung gerutscht bin. Ich habe leider nie eine Information von der Versicherung erhalten und dies ist auch der erste Brief dazu.
Ich habe mich nun informiert und diese Beiträge verjähren nach einer Frist von 4 Jahren, die ganze Sache liegt mehr als 4 Jahre zurück. Weshalb die Krankenversicherung theoretisch gar kein Anspruch mehr auf diese Beiträge hätte.
Das Problem ist, in dem Brief gab es eine Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen und diese habe ich leider versäumt. Ich war zwar die letzten 3 Wochen nicht zuhause und habe den Brief auch zu spät geöffnet aber angenommen habe ich ihn vor Abreise, weshalb es wohl eigenes Verschulden ist.
Gibt es nun noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder bin ich jetzt verpflichtet 44.000€ für „nichts“ zu bezahlen? Und darf die Versicherung überhaupt die Forderung stellen wenn sie rechtlich bereits verjährt ist?
Vielleicht war mal jemand in der Situation und kann mir weiterhelfen.
7 Antworten
Erstmal musst Du wie bereits von anderen erwähnt klären, ob Du immer versichert warst. Warst Du es nicht, bist Du tatsächlich beitragspflichtig.
Da es keine Kommunikation gegeben hat, hat man Dich in Unkenntnis Deiner Einkommenssituation mit dem Höchstsatz eingestuft, der ca. bei 900 € liegen dürfte.
Dies kann man durch nachträgliches Melden des tatsächlichen Einkommen korrigiert werden. Eile ist geboten, da sonst die Beiträge über den Zoll beigetrieben werden.
Auch wenn ein Monat vor vier Jahren verjährt ist, so sind es die anderen Monate nicht, weil jeder Monatsbeitrag für sich selbst betrachtet wird. Dich erwarten vermutlich 48 x 230,00 € zuzüglich Säumniszuschlägen, und möglicherweise Kosten durch den Zoll. Ruf an und klär diese Fragen.
In Deutschland herrscht versicherungespflicht. Wenn du versichert warst, ist es völlig wumpe ob du zum Arzt gegangen bist oder nicht. Eine Autoversicherung kostet auch nicht nur dann Geld, wenn du einen Unfall hattest.
Wenn du glaubst, dass die FOrderungen verjährt sind solltest du
- Widerspruch einlegen und fordern das man dir darlegt wie und warum sich diese Beträge zusammensetzen
- vorsorglich daraus hinweisen das dies keinerlei rechtliches Anerkenntnis ist
- Unabhängig davon die Forderungen bereits verjährt sind.
Ich an deiner Stelle würde auch den hunderter in die Hand nehmen und mich von einem Anwalt beraten lassen.
Alles Gute dir
Krankenversicherung ist Pflicht in Deutschland. Wenn du (aus welchem Grund auch immer) keine Beiträge gezahlt hast, sind diese eben fällig, und zwar auch die Säumniszuschläge.
Dass es dazu gekommen ist, hast du aber selbst verursacht. Hättest du dich ordnungsgemäß auf deine Post gemeldet, wäre die Forderung weitaus geringer.
@kim294 ich hatte natürlich jemand der meine Post bearbeitet und wenn die Person mir die Briefe nicht vorsätzlich enthalten hat, wovon ich nicht ausgehe dann wird wohl nichts gekommen sein. Ich denke ich werde mich an einen Anwalt melden und er soll sich erstmal bei der Versicherung melden.
Ich habe keine diversen Schreiben erhalten. Unten ein Zitat und so steht es überall im Netz.
In der Zeit ohne Krankenversicherungsschutz laufen, auch wenn Sie nie beim Arzt waren, Beitragsschulden auf.
Gesetzliche Krankenkassen können dann die rückständigen Beiträge einfordern, vollstrecken und Säumniszuschläge erheben. Bezahlen Versicherte fällige Beiträge nicht, wird ein Säumniszuschlag berechnet (§ 24 SGB IV). Der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent pro Monat.
Es gibt aber Regeln, die die Höhe der Schulden beeinflussen können. Prüfen Sie als erstes, ob Forderungen bereits verjährt sind.
Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung verjähren nach den sozialrechtlichen Vorschriften nach 4 Jahren. Und zwar nach Ablauf des Jahres, in denen sie entstanden sind.
Am besten du nimmst dir einen Anwalt, der das alles prüft. Für 44.000 Euro, da must du ja Jahre lang falsch Versichert gewesen sein.
Wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Dass ich selbst daran schuld bin ist mir bewusst. Wie kann aber die Versicherung Beiträge geltend machen die bereits verjährt sind? Mir war die ganze Sache nicht klar, sonst hätte ich natürlich viel früher darauf reagiert. Die Krankenkasse hat mich auch nie informiert. Ich höre zum ersten Mal von dieser Forderung. Ich denke die Beiträge kamen dadurch zustande, dass ich für einen längeren Zeitraum im Ausland gelebt habe aber trotzdem einen deutschen Wohnsitz hatte und in Deutschland gemeldet war.