Krankenkasse fordert 44.000€?

7 Antworten

Erstmal musst Du wie bereits von anderen erwähnt klären, ob Du immer versichert warst. Warst Du es nicht, bist Du tatsächlich beitragspflichtig.
Da es keine Kommunikation gegeben hat, hat man Dich in Unkenntnis Deiner Einkommenssituation mit dem Höchstsatz eingestuft, der ca. bei 900 € liegen dürfte.
Dies kann man durch nachträgliches Melden des tatsächlichen Einkommen korrigiert werden. Eile ist geboten, da sonst die Beiträge über den Zoll beigetrieben werden.
Auch wenn ein Monat vor vier Jahren verjährt ist, so sind es die anderen Monate nicht, weil jeder Monatsbeitrag für sich selbst betrachtet wird. Dich erwarten vermutlich 48 x 230,00 € zuzüglich Säumniszuschlägen, und möglicherweise Kosten durch den Zoll. Ruf an und klär diese Fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In Deutschland herrscht versicherungespflicht. Wenn du versichert warst, ist es völlig wumpe ob du zum Arzt gegangen bist oder nicht. Eine Autoversicherung kostet auch nicht nur dann Geld, wenn du einen Unfall hattest.

Wenn du glaubst, dass die FOrderungen verjährt sind solltest du

  1. Widerspruch einlegen und fordern das man dir darlegt wie und warum sich diese Beträge zusammensetzen
  2. vorsorglich daraus hinweisen das dies keinerlei rechtliches Anerkenntnis ist
  3. Unabhängig davon die Forderungen bereits verjährt sind.

Ich an deiner Stelle würde auch den hunderter in die Hand nehmen und mich von einem Anwalt beraten lassen.

Alles Gute dir

Krankenversicherung ist Pflicht in Deutschland. Wenn du (aus welchem Grund auch immer) keine Beiträge gezahlt hast, sind diese eben fällig, und zwar auch die Säumniszuschläge.

Dass es dazu gekommen ist, hast du aber selbst verursacht. Hättest du dich ordnungsgemäß auf deine Post gemeldet, wäre die Forderung weitaus geringer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen
Diki101 
Fragesteller
 25.04.2024, 11:33

Dass ich selbst daran schuld bin ist mir bewusst. Wie kann aber die Versicherung Beiträge geltend machen die bereits verjährt sind? Mir war die ganze Sache nicht klar, sonst hätte ich natürlich viel früher darauf reagiert. Die Krankenkasse hat mich auch nie informiert. Ich höre zum ersten Mal von dieser Forderung. Ich denke die Beiträge kamen dadurch zustande, dass ich für einen längeren Zeitraum im Ausland gelebt habe aber trotzdem einen deutschen Wohnsitz hatte und in Deutschland gemeldet war.

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DerHans  25.04.2024, 11:35
@Diki101

Die sind keineswegs verjährt. Du hast dich nur um die diversen Schreiben, die du inzwischen erhalten hast, einfach nicht gekümmert.

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kim294  25.04.2024, 11:55
@Diki101

Vermutlich sind die Schreiben an deine Meldeadresse in Deutschland gegangen und da du im Ausland warst, hast du sie nicht bekommen.

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DerHans  25.04.2024, 11:57
@kim294

Wenn man ins Ausland geht, muss man eben dafür sorgen, dass die Post irgendwie bearbeitet wird.

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Diki101 
Fragesteller
 25.04.2024, 12:12
@DerHans

@kim294 ich hatte natürlich jemand der meine Post bearbeitet und wenn die Person mir die Briefe nicht vorsätzlich enthalten hat, wovon ich nicht ausgehe dann wird wohl nichts gekommen sein. Ich denke ich werde mich an einen Anwalt melden und er soll sich erstmal bei der Versicherung melden.

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DerHans  25.04.2024, 12:19
@Diki101

Die Krankenkasse schickt ja keine Post, ohne davon die Kopien zu archivieren.

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Diki101 
Fragesteller
 25.04.2024, 12:24
@DerHans

Das ist gut dann könnten die es ja belegen wenn es so wäre.

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DerHans  25.04.2024, 12:25
@Diki101

Die werden sogar die Mitteilungen vorlegen können, dass eingeschriebene Briefe nicht abgeholt wurden.

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Diki101 
Fragesteller
 25.04.2024, 12:30
@DerHans

Werden wir dann sehen. Bin mir sehr sicher dass es nicht so sein wird

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Diki101 
Fragesteller
 25.04.2024, 11:41

Ich habe keine diversen Schreiben erhalten. Unten ein Zitat und so steht es überall im Netz.

In der Zeit ohne Krankenversicherungsschutz laufen, auch wenn Sie nie beim Arzt waren, Beitragsschulden auf.

Gesetzliche Krankenkassen können dann die rückständigen Beiträge einfordern, vollstrecken und Säumniszuschläge erheben. Bezahlen Versicherte fällige Beiträge nicht, wird ein Säumniszuschlag berechnet (§ 24 SGB IV). Der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent pro Monat.

Es gibt aber Regeln, die die Höhe der Schulden beeinflussen können. Prüfen Sie als erstes, ob Forderungen bereits verjährt sind.

Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung verjähren nach den sozialrechtlichen Vorschriften nach 4 Jahren. Und zwar nach Ablauf des Jahres, in denen sie entstanden sind.

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DerHans  25.04.2024, 11:44
@Diki101

Dass die Krankenkasse die Beiträge verjähren gelassen hat, ist aber deine Wunschvorstellung

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Am besten du nimmst dir einen Anwalt, der das alles prüft. Für 44.000 Euro, da must du ja Jahre lang falsch Versichert gewesen sein.

Wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.