Erbe - Versicherung Bezugsrecht?
Guten Tag,undzwar habe ich heute einen Brief vom Landsgericht bekommen, mein Bruder stellt Ansprüche auf das restliche Geld (als Erbe) der Sterbeversicherung für die Beerdigung, es sind circa 5000€, im Brief der Versicherung steht es circa so "des Bezugrechtes wegen haben sie alleinigen Anspruch auf das Versicherungsgeld nach Nachlass aller Kosten". Hat er trotzdem Anspruch auf dieses Geld obwohl ich des Bezugrechtes wegen den einzigen Anspruch habe?
5 Antworten
Hallo HasanBleh,
als namentllich genannte bezugsberechtigte Person in der Sterbegeldversicherung steht auch nur dir das bei der Beerdigung übrig gebliebene Geld zu. Eine Sterbegeldversicherung wird nur an den oder die Erben ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer keine bezugsberechtigte Person festgelegt hat. In deinem Fall ist das aber geschehen, weshalb du auch den alleinigen Anspruch auf die Versicherungssumme hast.
Mit dem Erbe an sich hat die Sterbegeldversicherung nichts zu tun. Du solltest lediglich beachten, dass das Geld, das du nicht für die Beerdigung oder damit zusammenhängende Ausgaben, z. B. für die Grabpflege, verwendest, steuerpflichtig ist.
Dein Bruder hat aber rein rechtlich gesehen als Erbe keinen Anspruch auf die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung.
Viele Grüße
Lisa Mohn
Monuta Versicherungen
Anscheinend handelt es sich um eine "Sterbekasse" und du bist als bezugsberechtigt eingetragen.
Damit hat dein Bruder dann überhaupt nichts zu tun. Mit dieser Bezugsberechtigung ist ja wahrscheinlich auch die künftige Grabpflege zu leisten.
Lege dem Nachlassgericht das Schreiben der Versicherung vor. Damit dürfte die Angelegenheit dann erledigt sein.
Wer steht denn als bezugsberechtigte Person in der Sterbegeldversicherung beim Tod des Versicherungsnehmer?
Die bezugsberechtigte Person bekommt die Summe ausbezahlt.
Fehlt der Name, geht das Geld an die Erben und das Nachlassgericht entscheidet.
Wenn du der Bezugsberechtigte bist, dann steht dir das Geld zu und fällt nicht in den Nachlass! Wie genau lautet denn das Bezugsrecht? Bist du namentlich genannt?
Von diesem Passus weiß das Gericht wahrscheinlich gar nichts.
Das Verlangen kommt von deinem Bruder (der wahrscheinlich auch gar nicht den Wortlaut der Police kennt)
nun 2 Jahr später hab ich vor einer Woche einen Brief vom Landsgericht bekommen
Tatsächlich vom Landgericht?
oder vielleicht vom Nachlassgericht (Amtsgericht)?
Rein rechtlich ist der welcher namentlich im Vertrag benannt wird der Empfänger des Geldes. Unabhängig vom Erbrecht oder Testament.
Ja, ich bin namentlich genannt, es ist so das 7000€ von der Versicherung kommen für die Beerdigung, die Beerdigung hat 2000e gekostet, jetzt sind 5000€ übrig und da ich den Anspruch habe wegen dem Bezugsrecht hat mir das Bestattugnsunternehmen die 5000€ überwiesen, nun 2 Jahr später hab ich vor einer Woche einen Brief vom Landsgericht bekommen bezüglich eines Erbanspruchs meines Bruders, er ist zum Bestattungsunternehmen gegangen und aht gesehen das mir 5000€ überwiesen wurden, nun will er als Erbe auch ein Teil des Geldes, die Frage ist nun ob er darauf Anspruch hat weil ich der einzige mit Bezugsrecht bin