unwiderrufliches Bezugsrecht
Mein Vater hat eine "Sterbeversicherung", die für das Begräbnis sein soll und momentan ca. 2300€ wert ist.
Nun wird er leider bald in ein Pflegeheim umziehen müssen und befürchtet, dass er diese Versicherung für die Heimkosten auflösen muss. Er hat ansonsten nur seine Rente.
Jetzt haben wir gehört, dass man ein "unwiderrufliches Bezugsrecht" auf eine bestimmte Person vereinbaren kann und NUR DIESE dann beim Todesfall den Betrag von der Versicherung bekommt. Mein Vater möchte mich dafür einsetzen und ich würde das Geld dann für das Begräbnis verwenden.
Meine Fragen:
Kann mein Vater eine solche Erklärung noch machen, oder wäre das nur beim Abschluss der Versicherung möglich gewesen ?
Gibt es dafür ein Formular oder kann man das einfach ganz formlos schreiben.
Muss man dafür zum Notar oder die Unterschrift durch Zeugen beglaubigen lassen ?
Kann das Sozialamt trotzdem das Geld verlangen und wir als Angehörige bleiben auf den Kosten für die Beerdigung sitzen ?
Vielen Dank schonmal
3 Antworten
Habe mich mit ähnlicher Fragestellung beschäftigen müssen: Mein Kenntnisstand dazu: Grundsätzlich sind gem. §850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO bei auf den Todesfall des Versicherten abgeschlossenen Lebensversicherungen/Sterbegeldversicherungen bis zu 3.579 EUR der Versicherungssumme unpfändbar, um eine angemessene Bestattung zu ermöglichen. Unpfändbar ist die gesamte Versicherungssumme bei Eintragung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes auf eine andere Person als den Versicherten, z. B. einen Angehörigen oder auch eine Bestattungsinstitut. Dafür reicht ein formloser Antrag des Versicherten an die Versicherung mit der Erklärung, dass er xy ein unwiderrufliches Bezugsrecht an der Versicherungssumme zur Deckung der Begräbniskosten einräumt. Diese unwiderrufliche Bezugrecht wird dann in den Versicherungsunterlagen eintragen, der Bezugsberechtigte und der Versicherungsnehmer erhalten eine Bestätigung über die Eintragung. Damit gehört die ausgezahlte Versicherungssumme nicht zum Nachlass. Das Bezugrecht kann dann aber nur mit Einverständnis des Bezugsberechtigten wieder geändert werden.
Hallo erstmal,
wenn Dein Vater in ein Heim muß, dann ist nicht die Summe 2300€ relevant, sonder der Rückkaufswert. Dieser ist viel geringer. Mache keine Schenkungen oder Überschreibungen, denn alles was Dein Vater innerhalb der letzten 10 Jahre überschrieben, oder Dir geschenkt hat, mußt Du wiederbringen. Versuche etwas vom Pflegewohngeld Deines Vaters zu sparen, denn das steht im auch im Heim zu. Ich hoffe, das hilft Dir,
Hallo, im Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Zweibrüggen wird verfügt, dass die Sterbeversichung zur angemessenen Beerdigung und zur Grabpflege verwendet werden darf. Etwaige Pflegekosten dürfen nicht mit der Versicherung abgedeckt werden. Nachzulesen unter http://www.kostenlose-urteile.de/Sterbegeldversicherung-muss-nicht-fuer-Betreuer-Kosten-aufkommen.news2886.htm Lediglich übrig gebliebenes Geld aus der Sterbeversicherung kann zur abdeckung der Pflegekosten berücksichtigt werden. Dagegen steht die noch auf längere Zeit laufende Grabpflege. Ich hoffe dies hilft euch weiter.