Wohngeld statt Hartz IV für AlG2?

3 Antworten

Ein seltsamer Brief. Ich hoffe, ich verstehe die Frage richtig.

Wohngeld steht Menschen mit geringen Einkommen zu, deren Einkommen nicht für die Miete reicht.

Das für das Wohngeld zuständige Amt prüft nach deinem Antrag, ob du einen Bedarf/Anspruch auf Wohngeld hast. Wenn das Wohngeldamt feststellt, dass dein Einkommen zu gering ist, werden sie dich ohnehin an das Jobcenter verweisen.

Wohngeldamt und Jobcenter sind zwei unterschiedliche Stellen.

Wenn du ab nächsten Monat keinen Job mehr hast, als kein Einkommen solltest du dann auch sofort einen ALG2 Antrag stellen, (falls ALG1 nicht in Frage kommt) Ohne Einkommen ist auch das Wohngeldamt nicht mehr für dich zuständig.

Mario173 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:02

Das Problem ist das ich schon Antrag auf Wohngeld beantragen habe, und Jobcenter Mitarbeiter sagte mir, ich muss mit Antrag auf Wohngeld weiter gehen.

Kann ich auch Antrag auf Hartz IV auch beantragen?

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LordFaultier  12.02.2021, 21:49
@Mario173

Grundsätzlich ja. Das Jobcenter muss dann entscheiden, ob es dir zusteht oder nicht.

In dem Fall mit dem Brief habe ich aber die Vermutung, dass das Jobcenter bereits davon ausgeht, dass es nicht für dich zuständig ist, da dein Einkommen derzeit noch zu "hoch" ist. Wenn du derzeit noch arbeitest kann das der Fall sein. Wenn du ab nächsten Monat erwerbslos bist, ist dann aber devinitiv das Jobcenter die richtige Anlaufstelle für dich.

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Stornieren kann man einen Antrag nicht - man kann ihn aber zurückziehen.

Du soltest anhand von Internetrechnern vielleicht estmal eruieren, welche Leistung - ALG 2 oder Wohngeld - für Euch höher ausfällt.

Diese Leistung ist dann zu beantragen.

Beim genannten Bruttoverdienst Deiner Frau ist für mich fraglich ob Ihr beiden als Bedarfsgemeinschaft überhaupt ALG 2 bekommen würdet.

Da liegt der Gedanke an Wohngeld aufgrund der Einkommenshöhe der Frau näher ...

Mario173 
Fragesteller
 13.02.2021, 09:16

Vielen Dank

ich habe folgende Satz nicht verstanden kannst du mir bitte erklären.

"Da liegt der Gedanke an Wohngeld aufgrund der Einkommenshöhe der Frau näher ..."

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Agamemnon712  13.02.2021, 09:19
@Mario173

Da Deine Frau lt. Deinen Angaben "gut" verdient, liegt die Annahme nahe, daß Ihr nur wenig oder kein ALG 2 bekommen werdet.

Deshalb halte ich Wohngeld für wahrscheinlicher.

Ich habe schon Wohngeld in Internet gerechnet, Anspruch war 0

Dieser Angabe zufolge werdet Ihr nach meiner Vermutung keine der beiden Leistungen bekommen.

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Ist so geregelt. Als Erstes ALG1 Antrag, dann Wohngeld, wenn das nicht bewilligt wird, ALG2.

Mario173 
Fragesteller
 12.02.2021, 18:04

Ja, du hast recht, meine Frau war vor 3 Monaten Arbeitlos 2, ich denke das ist die Grund

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