Zahlt das Jobcenter bei Erbschaft?

7 Antworten

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Wenn das Erbe spätestens im Monat vor der ALG - 2 Beantragung zugeflossen ist, dann würde dies erst einmal als Vermögen und nicht als Einkommen gelten.

Man dürfte dann das sogenannte ALG - 2 Schonvermögen haben, dass wären z.B. pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 € = min.3850 €.

Diese min.3850 € gelten für minderjährige ( da muss es auf einem eigenen Konto / Sparbuch sein ) bzw.volljährige Kinder unter 21 Jahren.

Würde er z.B. noch eine Frau haben bzw.eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit einer Lebenspartnerin bilden und diese nichts weiter an Vermögen haben, dann müsste ihr ALG - 2 Schonvermögen auch noch berücksichtigt werden.

Bei der Antragstellung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen, macht man das nicht, wäre es Betrug und kommt das früher oder später heraus, dann kommt außer einer Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen auch noch eine Strafanzeige auf ihn zu und diese gibt es in der Regel dann auch nicht umsonst, würde als auch min.noch einmal extra etwas kosten.

Wurde das Erbe ordnungsgemäß angegeben und nachgewiesen, dann wird der Antrag mit Sicherheit erst einmal abgelehnt, bis die Grenze des max.zustehenden ALG - 2 Schonvermögens erreicht ist.

Man muss dann eben erst einmal seinen Lebensunterhalt selber bestreiten.


Salsab 
Fragesteller
 05.11.2019, 08:42

Danke für die gute Information!

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Im ALG II Antrag sind alle möglichen Angaben zu machen. Man kann alles ganz ehrlich angeben, oder auch nicht.

Beim Erstantrag sind auch die Kontoauszüge der letzten 6, oder 8 Monate (Weiß nicht genau) beizulegen. Wenn er das Geld vor 8 Monaten schon abgehoben hat und Zuhause irgendwo verstaut, dann ist es auf den Kontoauszügen nicht mehr ersichtlich. Eventuell hat er die Erbschaft auch nicht über einen Transfer über die Bank erhalten, sondern Bar.

Ab einem gewissen Kontostand kann es sein, dass das JobCenter eine bestimmte Summe von ihm einzieht, oder er eben erst eine Zeitlang von seinem eigenen Geld leben soll, bevor ALG II gewährt wird.

Es ist auch nicht immer so, das jemand vom JobCenter die Wohnung eines Kunden kontrolliert, oder durchsucht. Das passiert meistens nur bei bestimmten Fällen wie der beantragung einer Erstaustattung, oder wenn ernsthafter verdacht besteht, dass jemand was zu verbergen hat.

Man kann durchaus verbergen, muss aber bisschen vorsichtig sein.

Kommt auch auf den Sachbearbeiter an. Manche sind sehr Penibel und gehen sämtliche Kontrollmaßnahmen durch, andere nicht so sehr. Ein bisschen Entscheidungsfreiheit haben die, was sie machen und was nicht.

Kontakte spielen vielleicht auch eine Rolle.

Bei Hartz IV gibt es einen Freibetrag was das Vermögen angeht.
Das sind 150€ pro Lebensjahr (gibt ein min/max), ein 35-jähriger hätte also einen Freibetrag von 5250€, den er haben dürfte, ohne dass es Einschränkungen beim Hartz IV gibt (oder dies abgelehnt wird).

Das Maximum liegt bei 9750€, sprich die 50.000€ liegen da weit drüber.

Beantragen kann er Hartz IV natürlich jederzeit, bekommen wird er es aber wohl nicht.

https://www.hartz4.org/freibetrag-einkommen/

Beantragen kann jemand vieles , nur unter solchen Voraussetzungen - Vermögen - besteht kein Anspruch auf Leistungen, da ersichtlich keine Bedürftigkeit vorliegt

Beantragen ist ja nicht das Problem.


Chakho  04.11.2019, 00:05

Ne moment. Die sind ja damit beschäftigt unlustige Scheisse zu posten.

Ich meld mich nochmal, sobald mir einer einfällt!

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