Muss ich etwas von meinem erbe abgeben, wenn ich harzt IV beziehe? Gibt es eine Grenze für eine Erbschaft?


22.05.2021, 19:17

PS: bevor es jetzt richtig zur Sache geht: Ich selbst bekomme kein Harzt IV. Hab einen Vollzeitjob.

7 Antworten

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Eine Erbschaft gehört wie ein Lottogewinn zu diesen "(3) Einmalige Einnahmen" - im Gegensatz zu Renten und Gehältern, diese gelten als "(2) Laufende Einnahmen", sagt uns SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen. Weiter heißt es dort in Absatz 3:

(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

Wenn du also im Juni 500,- € erbst, aber dein ALG II (umgangssprachlich "Hartz IV") ist schon auf deinem Konto, dann wird deine Erbschaft erst "im Folgemonat berücksichtigt" - also im Juli, sonst schon im Juni.

Deine Erbschaft von 500,- € wird zunächst bereinigt um die hier genannten und zutreffenden § 11b Absetzbeträge, also meist zumindest um 30,- € Versicherungspauschale.

Der Rest, hier also 470,- €, mindert deinen Bedarf an ALG im Juni um 470,- €. Dabei wird zuerst der Bedarf gemindert, den der Bund trägt, also vor allem der Regelbedarf, danach der Bedarf, den die Gemeinde trägt, also vor allem die Miet- und die Heizkosten.

Wenn du vorher also zum Beispiel 700,- € ALG II erhalten hast, kriegst du im Juli nur noch 700,- minus 470,- gleich 230,- ALG II.

Wenn du aber (bereinigt) mehr erbst, als du Bedarf an ALG II hast im Folgemonat, wird dein Erbe auf sechs Monate aufgeteilt: Das Erbe mindert dann also anteilig den Bedarf in den folgenden sechs Monaten, möglicherweise sogar auf Null Euro.

Nach diesen sechs Monaten ist der Rest deines Erbes, der Rest deiner "Einmalige[n] Einnahmen", dein Vermögen.

Dann prüft das Jobcenter, ob dein gesamtes § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen mit diesem Erbe zusammen zu hoch ist, um noch ALG II zu bekommen, oder nicht.

  1. Wenn nicht, dann kriegst du ab Monat 7 wieder normales volles ALG II.
  2. Wenn doch, dann kriegst du dann wieder normales ALG II, wenn dein übersteigendes Vermögen, also dein Vermögen, das die Absetzbeträge in SGB II § 12 übersteigt, durch normale Lebensführung aufgebraucht ist.
  3. Wenn dein übersteigendes Vermögen vorher schon aufgebraucht ist, kannst du auch ALG II kriegen, aber nur unter erschwerten Bedingungen: Mit Minderungen und mit Rückerstattungs-Ansprüchen des Jobcenters.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

nein, das erbe darfst du voll behalten..... wenn du über dem freibetrag bist welches du als vermögen haben darfst bist du allerdings nicht mehr bedürftig und die Leistung wird eingestellt.

Es gelten deine ganz normalen Vermögensfreigrenzen.

Das Arbeitsamt wird dir nichts vom Erbe einbehalten! Es wird lediglich deine Leistung so lange kürzen bis du dein Vermögen verbraucht hast und danach deinen Anspruch erneut prüfen.

Wer für sich selbst aufkommen kann, der muss genau das.

Nein, du musst gar nichts abgeben außer vielleicht der Steuer. Und es gibt keine Grenze. Aber da du dann auch mal vielleicht für dich selber sorgen kannst, wird der Staat das nicht mehr so einfach machen und dir viel Glück und Erfolg wünschen und mit dir hoffen, dass du nie wider an Staates Mutter Busen Muttermilch säugen musst.

Hi, bixi68 !

Dein Erbe kann dir niemand abnehmen, aber der Staat stellt solange seine Zahlung ein, bis dein Erbe aufgebraucht ist.

Mit lieben Grüßen, Renate.


Renate2804  22.05.2021, 19:19

Hi, bixi, vielen Dank für deine Bewertung.

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