Hartz IV und Pferd?

4 Antworten

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Kommt darauf an was das Pferd für einen Wert hat und was an Vermögen nach dem SGB - ll evtl.noch vorhanden wäre.

Angenommen man ist 30 Jahre alt, alleine, hat kein KFZ - und außer 500 € nichts weiter auf dem Konto und das Pferd hätte einen Wert von 3500 €.

Dann wäre eine Forderung zum Verkauf des Pferdes vom Jobcenter nicht wirtschaftlich, weil das Pferd wie diese 500 € auf dem Konto min.schon im Monat vor der ALG - 2 Antragstellung vorhanden war und somit als Vermögen und nicht als Einkommen gilt.

Der Verkauf des Pferdes wäre deshalb nicht wirtschaftlich, weil der Erlös zum zustehenden ALG - 2 Schonvermögen ( kann man im Internet nachlesen ) gezählt werden müsste, dass Jobcenter könnte dadurch also keine Gelder einsparen.

Mit 30 Jahren stünde einem pro Lebensjahr 150 € zu = 4500 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = insgesamt 5250 €, min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 € = min.3850 €, die gelten für minderjährige oder volljährige Kinder unter 21 Jahren.

isomatte  02.11.2019, 06:01

Danke dir für deinen Stern !

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Das ist so nicht richtig, das Pferd zählt wie alles andere Eigentum auch zum Vermögen. Wenn jedoch die Vermögenswerte eine bestimmte Grenze überschreiten hast du kein Anspruch auf Hartz4 - daher kann es unter Umständen durchaus sinnvoll sein, sich von dem Pferd zu trennen.

Solange sich jedoch alles innerhalb des Vermögensfreibetrages bewegt, darf ein Hartz4-Empfänger auch ein Pferd besitzen.

Die Kosten welche ein Pferd verursacht kannst Du nicht vom Hartz4 - Satz tragen, Punkt. Allein die Tieraztkosten, das beschlagen ....

Wer als Hartz4 - Empfänger ein Pferd halten kann der verfügt offensichtlich über nicht angemeldete Nebeneinnamen - sonst könnte er nicht = Hartz4 - Betrug, da sind die Ämter völlig humorlos.

Moorhuhn68 
Fragesteller
 26.10.2019, 13:40

Aber wenn zb die Oma alles zweckgebunden bezahlt und sagt, das Geld ist nur fürs Pferd und nicht für dich?

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Yggdrasil3001  26.10.2019, 14:19
@Moorhuhn68

Dann ist es - vermute ich - dennoch als Zusatzeinkommen zu werten, da diese Zahlungen an DICH gehen um Dir Pferdehaltung zu ermöglichen. Anders wäre es wenn Dir das Tier NICHT gehört und Du lediglich umsonst reiten darfst. Also verkaufe das Tier offiziell an die Oma, dann besitzt Du nichts mehr.

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