Guten Tag, darf ich eine andere Person pflegen, die nicht zur Familie gehört? Wird das Pflegegeld dann auf das Hartz IV angerechnet? Danke im vorraus

6 Antworten

Wenn Du Geld für die Pflege von jemandem bekommst, ist das ja ein Einkommen für geleistete Arbeit. Natürlich wird das angerechnet.

Am besten gibst du im Internet einmal ein ,, Wann darf Pflegegeld auf ALG - 2 Leistungen angerechnet werden ", da solltest du mehr als nur eine Antwort finden und darauf kannst du dich dann je nach Art der Quelle auch verlassen.

Bei Pflege von Angehörigen, Partnern und Personen denen man sittlich verpflichtet fühlt, also auch gute Freunde, darf das Pflegegeld nicht angerechnet werden, sollte das dann doch der Fall sein, dann würde ich erst einmal schriftlich und fristgerecht einen Widerspruch einlegen und notfalls kostenlos vor dem zuständigen Sozialgericht klagen.

Zum einen steht das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zu. Diesem wird und darf das Pflegegeld nicht auf andere Leistungen, ausgenommen Blindengeld, angerechnet werden.

Und klar kann jeder der körperlich und geistig dazu in der Lage ist einen pflegebedürftigen , auch wenn er nicht zur Familie gehört, pflegen und betreuen.

Jedoch wird dir als "Fremdperson" das an dich weiter gereichte Pflegegeld auf deine Sozialleistungen angerechnet, denn für dich ist das Einkommen.

Grüße von einem Pflegeberater und Pflegedienstleiter

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, dass du eine Person pflegst, die nicht zur Familie gehört.

Pflegt man einen Angehörigen, wird das Pflegegeld nicht angerechnet. Eine Anrechnung erfolgt auch nicht, wenn man ein enges Verhältnis zu der Person hat, die man pflegt (sittlich-moralische Verpflichtung - §33 ABs. EstG) z.B. langjährige Haushaltshilfe.

Handelt es sich bei der Pflegeperson um einen Fremden, wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet.

Handelt es sich bei der Pflegeperson um einen Fremden, der in keiner Beziehung zur pflegebedürftigen Person steht, wird das vom Pflegebedürftigen erhaltene Pflegegeld als Einnahme berücksichtigt....und verringert den Anspruch auf Hartz IV