Pflegegeld?
Guten Abend zusammen,
wenn eine Person noch nie in eine Pflegeversichung eingezahlt hat und nie berufstätig war, kann er Pflegegeld beantragen?
3 Antworten
Die Person muss ja in irgendeiner Weise krankenversichert sein. D.h. damit war sie auch pflegeversichert und hat Anspruch auf Leistungen entweder selbst oder als familienversicherte Person.
.Auch wenn für einen Versicherten die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad vorliegen, muss eine Mindest-Versicherungszeit in der Sozialen Pflegeversicherung bestehen, bis die Leistungsgewährung erfolgen kann. Die erforderliche Vorversicherungszeit für den Anspruch auf Pflegeleistungen ist in § 33 Abs. 2 SGB XI geregelt. Danach besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen dann, wenn der Versicherten vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren Mitglied oder familienversichert war.
Grundsätzlich:
Versicherungsleistungen gibt es nur bei einer Mitgliedschaft.
**************************************************************
§ 33 Leistungsvoraussetzungen Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung
(2) Anspruch auf Leistungen besteht, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder nach § 25
§ 25 Familienversicherung(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
(2) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
(3) nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 oder 11 oder nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig sind,
(4) nicht nach § 22 von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 23 in der privaten Pflegeversicherung pflichtversichert sind,
...
Wie ist es den wenn ein Rentner Pflegegeld beantragt der bereits 15 Jahre in Rente ist
Sehr wahrscheinlich ist er als Rentner Kranken- und auch Pflegeversichert.
Nein.
Es mindestens 2 Jahre eingezahlt sein.
Wir das im Voraus von der Krankenkasse geprüft, oder muss dann eventuell das Geld zurück zahlen?