Steht ihnen Pflegegeld zu?
Da mein Sohn bei den Eltern meines Mannes aufwächst, fragen wir uns ob Ihnen nun Pflegegeld zu steht? Und wie kann man dieses beantragen.
2 Antworten
Meinst du Pflegegeld vom Jugendamt?
Übernehmen die Großeltern die Pflege und Erziehung ihres Enkelkindes, kann sie unterstützend Pflegegeld nach §§ 27, 33 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) erhalten. ... Wenn ein Kind von seinen Großeltern erzogen werden muss, haben diese u.U. einen Anspruch auf finanzielle Hilfe.
Das hängt aber davon ab, ob das Jugendamt eueren Sohn aus der Familie genommen und ihn dort untergebracht hat. Wenn ihr das aus welchen Gründen auch immer persönlich gemacht habt, dann schuldest du den Eltern deines Mannes Unterhalt für deinen Sohn. Das Kindergeld sollten sie auf jeden Fall schon einmal bekommen, denn er lebt bei ihnen und nicht bei dir.
Der Sohn braucht bestimmte Pflegestufe/-grad amtlich bestätigt.
Dort sollte auch der zeitliche Aufwand benannt sein.
Dann können die Eltern über Krankenkasse Pflegegeld beantragen