Verhinderungspflege in Kombination mit Kurzzeitpflege?

Hallo zusammen!

Ich versuche mich kurz zu halten:

Ein Nicht-Verwandter pflegt meine Großeltern. Ich möchte das oben genannte in Anspruch nehmen. Verhinderung mit 50% der Kurzzeitpflege möchte ich erreichen, da die Kurzzeitpflege nie beansprucht wurde.

Irgendwie komme ich mit der Krankenkasse nicht zurecht und egal wie viel ich noch lese, ich weiß nicht wie ich es richtig beantrage.

Normal stehen bei Verhinderung 42 Tage zu, welche ich ausgeschöpft habe. Das Geld ist bezahlt und am Ende des Jahres wollte ich es für das gesamte Jahr ausfüllen, da ich letztes Jahr mehr bezahlt als bekommen habe, da die DAK immer irgend einen Grund findet, nicht über die Verhinderung zu zahlen.

Ihr müsst mich korrigieren wenn ich etwas falsch verstanden habe. Wenn ich 50% der Kurzzeit nehmen möchte, da ich diese nicht in Anspruch genommen habe und man somit auf bis zu 2418 Euro im Jahr gehen kann. Heißt es die Summe dann auf 42 Tage oder auf 63 Tage (Verhinderung+ Hälfte Kurzzeit) verteilen oder zählen dann nur die Stunden? Und damit komm ich zur nächsten Frage: Soll ich sowas in den Stundenlohn hineinrechnen (höherer Stundenlohn) oder werden die 806 Euro obendrauf oder separat bezahlt? Das hat mir nämlich die Verhinderung erzählt, dass man dies einfach auf den Stundenlohn drauf rechnen kann und nach meinen Recherchen hat er ja irgendwo recht.

Normal habe ich bei Verhinderung einfach mit 10 Euro/h beantragt für 3-4h sodass ich recht nah an die 1612 Euro kam. Jetzt hat er mich gebeten mit der Kombination wenn der Stundenlohn steigt hoch auf 14,30€ ca zu machen, da 2418€ auf 42 Tage und 4h verteilt irgendwas mit 14,39...€ ergibt. Kann man den Stundenlohn einfach so erhöhen ohne Probleme, auch wenn die obere Grenze nicht überschritten wird? Ich meine ist ja seine Arbeit und das Geld steht ihm dann gesetzlich doch so zu oder? Ich habe Angst, dass ich dem so zustimme, ihn dementsprechend bezahle und die Kasse am Ende nicht so zahlt wie ich es mir vorstelle.

Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen und ich bin dankbar für alle Antworten!

LG Niko

Pflege, Pflegegeld
Miete/Unterhalt für ein Erwachsenes Pflegekind?

Hallo,
Meine Tante hat seit über 30 Jahren ein behindertes Pflegekind. Das "Kind" ist also schon lange erwachsen. Es hat immer in einer Werkstatt für Behinderte gearbeitet, und bekommt mittlerweile Rente. Zusätzlich arbeitet sie immer noch in dieser Werkstatt und bekommt auch Gehalt.
Nun ist es so, dass meine Tante zwar der Vormund ist, und bei Bedarf Zugang zu dem Konto hat, jedoch muss sie alle Ausgaben per Rechnungen belegen dass es auch für das Pflegekind war.

Meine Tante kümmert sich schon immer sehr rührend um sie, als wenn es ihr eigenes Kind wäre.



Seit vielen Jahren läuft das Gehalt und die Rente der Pflegetochter auf ein Konto, und wird kaum benötigt (nur ein Bruchteil für Kleider etc).
Meine Tante bekommt zwar Pflegegeld, aber kümmert sich um Verpflegung. Nebenkosten für das Haus etc....


Nun ist der Mann meiner Tante gestorben, und die finanzielle Lage hat sich verändert. Seit all den Jahren läuft Gehalt/Rente der Pflegetochter auf ein Konto. Irgendwann werden es Blutsverwandte erben, welche die Pflegetochter gar nicht kennt und die sich nie um sie gekümmert haben.

Meine Frage. Kann man die Einkünfte der Pflegetochter nicht nutzen um sich an den Nebenkosten für das Haus zu beteiligen, oder die Verpflegung welche für die Pflegetochter notwendig ist? ggf. eine kleine Miete an meine Tante zahlen?

Meine Tante will sich keinesfalls bereichern. Aber das Pflegegeld ist ja für die Pflege gedacht. Aber Kosten für Nebenkosten/Miete oder Verpflegung sollten wohl nicht zu Lasten der "Pflegeeltern"/Vormunds gehen oder liege ich hier falsch?


Leider weiß ich nicht, mit welchen Begriffen ich hier googeln muss um mich zu erkundigen. Ich wäre über Tipps welche Möglichkeiten meine Tante hat, sehr dankbar.


Viele Grüße & Danke
Stefan

Pflege, Recht, Unterhalt, Pflegegeld, vormundschaft, Vormund

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