Pflegegrad?
ab dem 23.07.20 wurde Pflegegrad 1 stattgegeben. Wann und wie erfolgen die Zahlungen und muß man Belege vom Reformhaus einreichen !
danke
3 Antworten
Bei Pflegegrad 1 gibt es KEIN Pflegegeld. Dir stehen mtl. 125€ für zusätzliche Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI zu.
Diese Gelder werden jedoch nicht in bar ausgezahlt, dafür kannst du dir bei ambul. Pflegediensten und nach Landesrecht zugelassenen Pflegekräften, wenn diese qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen anbieten, Hauswirtschaft und Betreuung einkaufen. Diese rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Bei PG 1 kannst du davon auch Pflege einkaufen.
Übrigens im Schreiben der Pflegekasse steht genau welche Leistungen dir zustehen.
Auch hier kannst du lesen Leistungen es bei PG 1 gibt
https://www.jedermann-gruppe.de/pflegegrad-1/
Und was meinst du mit Belegen vom Reformhaus vorlegen?
Meinst du die Zuzahlungsbefreiung?
Die hat wiederum nichts mit einem Pflegegrad am Hut, dafür musst du einen extra Antrag bei deiner Krankenkasse stellen.
Grüße von einer Pflegedienstleitung
Bisschen wenig Info. Welche Zahlungen? Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld. Es gibt einen Entlastungsbetrag von - ich glaube - 125 € monatlich, der aber nicht ausgezahlt wird. Den kann man z.B, für eine Haushaltshilfe nutzen. Das wird aber vom entsprechenden Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Was meinst du mit Reformhaus und Belegen einreichen?
Es gibt eine Beratungsstelle bei der Pflegekasse, da kannst du dich genauer informieren. Ruf bei deiner Krankenkasse oder der Pflegekasse an, die geben dir die Nummer.
Nein, mit diesem Pflegegrad kann man sich Hilfeleistungen von Anbietern "ienkaufen", man bekommt dieses Geld nicht ausgezahlt.
es gab eine Telefonbefragung und wurde aus zeitlichen Gründen Seitens des MDK nicht ausgiebig bearbeitet werden. Wichtige Aspekte konnte ich nicht darlegen und ich bekam Grad 1 Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt ! Ich weiß nicht wie es ausgeht ! Kann ich beim Sozialgericht dagegen klagen !
Den Pflegegrad 1 bekomme ich. Meine Frau hilft mir in dem was ich nicht kann. Es wurde eine Entlastungsbeitrag von 125 € montl angegeben. Wird dieser Betrag jetzt montl überwiesen !