Kann Kapital bei Heimaufenthalt abgebucht werden?
Hallo zusammen,
angenommen eine Seniorin ist akut in ein Heim gekommen, stationäre Pflege, verfügt über ca 2500€ Renteneinkommen zahlt für das Heim all-in aber 3000€, sprich 500€ sind on top zu zahlen.
Nun ist die Dame schon ü95 und hat weder Mann noch Kinder, auch keine Geschwister. Einzig beide Enkel sind da und kümmern sich entsprechend.
Neben dem Renteneinkommen verfügt sie über etwas Kapital, welches sie natürlich nur ungern an das Heim zahlen möchte, da sie ansonsten keinerlei Ausgaben wie Geburtstagsgeschenke für Urenkel etc tätigen kann, da sie ja, ab dem Punkt wo das Ersparte weg ist, keinerlei Vermögenswerte hat.
wie verhält es sich hier mit Kapitalvermögen? Darf sie dies nicht auflösen und für sich ausgeben oder Ähnliches? Und was ist, wenn sie es rein theoretisch abhebt und auf dem Weg nach Hause verliert?
Bitte seid so lieb und verschont mich mit moralischen Beiträgen, mir geht es darum, Fakten und fundierte Antworten zu erhalten. Vielen Dank euch!
4 Antworten
Großeltern können für ihre Enkel unterhaltspflichtig sein und umgekehrt. Wenn jetzt das Amt zahlt kann auch dieses Unterhaltsansprüche rückwirkend eintreiben, sofern solche bestehen. Siehe auch: „Düsseldorfer Tabelle“
Sie hat einen Freibetrag, alles darüber hinaus ist für die Deckung der Heimkosten zu verwerten. Macht sie sich bewusst arm, sind die Enkel umso eher dran.
Ist also egal, wie sie es macht.
2500€ Rente im Monat?
Wo nimmst du diese Zahl her? Das ist für OTTO Normalrenter
ein Traum.
Sie hat einen Grundfreibetrag, der nicht angegriffen werden darf.
Alles andere ist für die Pflege zu verwenden.
Ist das Vermögen ( bis auf das Schonvermögen) aufgebraucht, kommen die Angehörigen, bzw. das Sozialamt ins Spiel.
Hat sie Kapital. Muss die damit ihren heimaufenthalt finanzieren
ist das Kapital aufgebraucht müssen evtl die Enkel einen Teil zahlen.
ansonsten springt das Sozialamt ein