Pflegegeld nicht angegeben beim Jobcenter bekomm ich nun eine Sperre?

5 Antworten

immer nur drüber geflogen und hab das nie gesehen

Das ist grundsätzlich nicht gut. Da hast Du Dir ein Eigentor geschossen.

Falsche oder unzureichende Angaben in der Antragsstellung können natürlich rechtliche Folgen haben. Welche, ist jetzt an dieser Stelle nicht abzusehen.

U.U. kommt keine Rückforderung auf Dich zu:

https://www.anwalt.org/pflegegeld-hartz-4/

Beim ALG II vom Jobcenter gibt es keine Sperre, die gibt es höchstens beim ALG I von der Agentur für Arbeit.

Beim ALG II wird aber Geld zurückgefordert, das zuviel überwiesen wurde. Falls dies bei dir der Fall war - was ja noch gar nicht sicher ist -, gibt es drei Möglichkeiten:

A) Du überweist das Geld am Stück zurück.

B) Du stotterst das Geld in Raten ab im Zuge einer Raten-Vereinbarung.

C) Das Geld wird aufgerechnet mit künftigem ALG II. Dann kriegst du jeden Monat rund 133,- € weniger ALG II, aber meistens sind es nur ca. 45,- € weniger, siehe SGB II § 43 Aufrechnung - und zwar so lange, bis das überzahlte Geld abgestottert, also getilgt = zurückgezahlt ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Da du Gelder bezogen hast, könnte Dir noch viel mehr Ärger drohen.

Strafanzeige wegen Erschleichung von Leistungen
Rückzahlung , da Überzahlung
Streichung deines Geldes


Dezembersonne82 
Fragesteller
 26.10.2021, 11:32

Ich denke das darf nicht angerechnet werden?Ich fall gleich in Ohnmacht

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Dezembersonne82 
Fragesteller
 26.10.2021, 11:32

Hab ich hier in dem Forum gelesen das das Jobcenter kein Pflegegeld anrechnen darf

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Ich beziehe für 3 meiner Kinder Pflegegeld

Man muß unterscheiden zwischen Pflegegeld für kranke Kinder (keine Anrechnung) und Pflegegeld für Pflegekinder (ggf. ein Teil anrechenbar)

  • ab 5.5 (Seite 30) Pflegegeld für Pflegekinder

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf

Die Vergütung der Pflegepersonen setzt sich bei der Vollzeitpflege aus dem Entgelt für tatsächliche Ausgaben für das Kind (Aufwendungsersatz) und einem angemessenen Betrag zur Anerkennung des erzieherischen Einsatzes zusammen.

  • Du solltest das entsprechend nachmelden - grundsätzlich sind alle Einnahmen anzugeben, auch wenn sie nicht anrechenbar wären.

Zuviel erhaltene Leistungen der Vergangenheit wird zurückgefordert - eine weitere Sanktion dürfte nicht zwingend erfolgen (schon gar keine Strafanzeige - dazu sind die Regelungen zu komplex - man kann hier durchaus von einem Rechtsirrtum Deinerseits ausgehen, sofern überhaupt etwas angerechnet werden kann).


Dezembersonne82 
Fragesteller
 26.10.2021, 12:42

Es sind meine leiblichen Kinder die leider krank sind und Beeinträchtigungen haben

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DerSchopenhauer  26.10.2021, 12:52
@Dezembersonne82

Oh - das ist bedauerlich - das müsste dann komplett anrechnungsfrei sein - melde die Pflegegelder aber auf jeden Fall jetzt nach.

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Musst du schon angeben.

Sprich mal mit deinem Sachbearbeiter. Ist sehr wahrscheinlich, dass du einen Teil der Leistungen zurückbezahlen musst.