Bei wem das Gutachten der Rentenversicherung anfordern?

3 Antworten

Bei der Rentenversicherung natürlich, die hat das Gutachten ja erstellt. wenn die es nicht rausrücken, dann beim sozialamt anfragen, der sachbearbeiter vom sozialamt sollte dan eine kopie anfertigen und die dann unterschreiben, damit die beglaubigt und als beglaubigte kopie rechtsgültig ist. in dem gutachten ist für das sozialamt die Stelle in der ausdrücklich "erwerbsunfähig" geschrieben ist, maßgeblich wichtig ob die sozialhilfe zahlen oder nicht, der ganze ärztliche bericht der für das gutachten der rentenversicherung gemacht wurde ist dann nebensache, obwohl wichtig für die unterlagen zu haben, daher wäre beides anzufordern aber hauptsächlich das schreiben der rentenversicherung in dem ausdrücklich "erwerbsunfähig" geschrieben ist. wenn die erwerbsunfähigkeit unbefristet wäre, hätten die das schon reingeschrieben aber man kann ja nochmal fragen ob die unbefristet ist oder befristet.

Wenn ihr die EM-Rente bewilligt wurde, hat sie doch einen Rentenbescheid bekommen. Der ist vollkommen ausreichend, um die Grundsicherung zu beantragen. Dazu muss sie dann nur noch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nachweisen.

Ich persönlich hätte mir das bei der DRV angefordert da das Gutachten ja über DRV veranlasst wurde. Bei ein guten Bekannten war es einfacher da er vor Gericht mit der DRV war, deshalb hat er das Gutachten von seinem Anwalt erhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung